Bodenwerder (r). Für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr erledigen können, hat der Gesetzgeber das Instrument der rechtlichen Betreuung geschaffen. Ein rechtlicher Betreuer, dieses kann auch ein Angehöriger sein, wird über das Betreuungsgericht eingesetzt. Dazu gibt es ein gerichtliches Verfahren
Um selbstbestimmt die Zukunft zu gestalten, solange man noch gesund ist, kann hier eine Vorsorgevollmacht helfen. Denn wenn jemand krankheitsbedingt keine Entscheidungen mehr treffen kann, dürfen seine nächsten Angehörigen – der Ehegatte, der Partner oder die eigenen Kinder- keineswegs automatisch für ihn entscheiden. Mit einer Vorsorgevollmacht wird für den beschriebenen Fall Vorsorge betrieben. Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann geregelt werden, wer Entscheidungen treffen kann, wenn die erwachsene Person dazu nicht mehr selbst in der Lage ist.
Ein Vortrag der Kreisvolkshochschule Holzminden in Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle des Landkreises Holzminden am Mittwoch, den 27. März 2019 um 18.00 Uhr gibt hierzu Auskunft. Der kostenfreie Vortrag findet in der Oberschule in Bodenwerder, Eingang Schulstraße, statt. An dem Abend wird der Referent Frank Halgasch auf Unterschiede zwischen der rechtlichen Betreuung und der Vorsorgevollmacht eingehen. Auftretende Fragen und Unsicherheiten können geklärt werden.
Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung zum Vortrag bei der KVHS unter der E-Mail-Adresse
Foto: Symbolbild