Kreis Holzminden (r). Die Untere Naturschutz Behörde des Landkreises Holzminden plant, die Verordnungen von zwei größeren Naturschutzgebieten dem aktuell geltenden EU-Recht anzupassen. Dafür soll allen Bürgern im Vorfeld Gelegenheit gegeben werden, die entsprechenden Unterlagen einzusehen, um Anregungen oder Bedenken zu äußern.
Konkret handelt es sich dabei im ersten Fall um das Naturschutzgebiet „Ithwiesen“, die in der Gemarkung Holzen und in der Gemarkung Eschershausen liegen. Das künftige, insgesamt ca. 276 Hektar große Naturschutzgebiet ist Teil eines größeren Gebietes, das auch in Bereiche der Landkreise Hameln-Pyrmont und Hildesheim hinein reicht. Im anderen Fall handelt es sich um das ca. 12 Hektar große Naturschutzgebiet „Pöttchergrund“, das in den Samtgemeinden Bodenwerder-Polle und Eschershausen-Stadtoldendorf zwischen Hunzen und Dielmissen liegt.
Beide Gebiete sind bereits seit mehreren Jahren als Naturschutzgebiete ausgewiesen, müssen jedoch den Rechtsvorschriften des europäischen Netzes Natura 2000 (Fauna-Flora-Habitat und Vogelschutz) angepasst werden. In beiden Fällen bleiben die Grenzen der Schutzgebiete unverändert.
Die Planungsunterlagen können vom 28.11.2018 bis zum 9. Januar 2019 entweder in der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises in Holzminden, Hinter den Höfen 1, oder in den Bürgerbüros der jeweiligen Samtgemeinden zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Foto: Landkreis Holzminden/Michael Buschmann