Landkreis Holzminden (red). Der bevorstehende Brexit naht, mit unmittelbaren Folgen für die in Deutschland lebenden Briten. Denn wer eine doppelte Staatsbürgerschaft anstrebt, muss den Einbürgerungsprozess bis zum 29.03.2019 abgeschlossen haben, sonst droht mit der Einbürgerung der Verlust der britischen Staatszugehörigkeit. Auch für die im Landkreis Holzminden lebenden, rund 90 potenziell betroffenen Briten ist deshalb Eile geboten. Die dafür beizubringenden Unterlagen brauchen nämlich Zeit.

„Die Zahl der Einbürgerungsanträge hat im August schon den Ganzjahresstand der Vorjahre erreicht“, sagt Carsten Krüger, zuständiger Bereichsleiter des Landkreises. Das Interesse, sich vor dem Brexit schnell noch die Rechte als EU-Staatbürgers zu sichern, ist auch hierzulande recht groß. Doch das Verfahren braucht Zeit. Mit etwas Glück nur drei Monate, in der Regel jedoch eher ein halbes Jahr. Es gilt, Nachweise von verschiedenen Behörden beizubringen.

Wichtig auf jeden Fall ist für all jene, die die Einbürgerung noch in Angriff nehmen wollen, ein vorheriges Beratungsgespräch im zuständigen Fachbereich des Landkreises. „Viele Probleme lassen sich schon im Vorfeld so lösen, dass der Aufwand unter Umständen deutlich geringer ist“, weiß Carsten Krüger. Deshalb gibt es das entsprechende Antragsformular für die Einbürgerung nur nach einem persönlichen Gespräch, bei dem geklärt wird, welche Unterlagen tatsächlich notwendig sind. Auskünfte und Terminabsprachen können unter der Telefonnummer 0 55 31 – 707 102 vorgenommen werden. Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt im Übrigen 255,- Euro pro Person und 51,- Euro je mit einzubürgerndem Kind.

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