Delligsen (red). Auf dem Band der Supermarktkasse standen Wein, Bier oder Sekt, doch das Ergebnis war eher ernüchternd. Zwei 14-jährige Testkäuferinnen waren im Auftrag des Delligser Ordnungsamtes und der Jugendschutzhilfe des Landkreises Holzminden insgesamt sieben Delligser und Grünenplaner Märkten unterwegs, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu kontrollieren. In zwei Verkaufsstellen berechneten die Mitarbeiter jedoch trotz Ausweiskontrollen das Alter falsch, in einer weiteren interessierte das Geburtsdatum gar nicht. „Zu dem Thema gibt es offenbar noch einigen Nachholbedarf“, stellt die Jugendschutzbeauftragte des Landkreises, Esra Ates, fest.
Die gesetzlichen Vorgaben müssten eigentlich schon lange bekannt und auch die technischen Hilfsmittel hinreichend vorhanden sein. Das Jugendschutzgesetz untersagt die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln sowie von Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren. Andere alkoholische Getränke wie beispielsweise Wein oder Bier dürfen erst mit 16 Jahren erworben werden. Bei ihren Tests hatten Ates und Wolfgang Brennecke vom Delligser Ordnungsamt speziell den Verkauf von niederprozentigen Alkoholika im Visier. „Bei Hochprozentigem gibt es schon eine stärkere Sensibilisierung, die beim Verkauf von Sekt oder Bier an Jüngere noch fehlt“, weiß Esra Ates.
In dem Fall, in dem ohne jede weitere Kontrolle einfach Alkohol an die Jugendlichen verkauft wurde, droht dem Personal bzw. dem Verkaufsstellenleiter ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Aber immerhin: So erschreckend der eine Fall auch sein mag, er ist am Ende doch ein Einzelfall. Schlimmer jedoch ist das mangelhafte Bewusstsein bei den Verantwortlichen, wie Fehler vermieden werden können. Denn bei den im Nachgang auch noch geführten Nachgesprächen offenbarten sich große Defizite. In einem Fall stellte Esra Ates fest, dass es überhaupt keinerlei Schulung zum Thema Jugendschutz gegeben hatte, in anderen wurde lediglich Lesematerial dazu ausgegeben. „Das reicht so nicht aus“, stellt die Jugendschutzbeauftragte des Landkreises fest. Besser sei es, so Ates, die Mitarbeiter mündlich einzuweisen und das dann gleichzeitig noch einmal mit Textmaterial zu ergänzen.
Und auch an den richtigen Kontrollsystemen hapere es. Einige Kassensysteme gäben zwar bei entsprechenden Artikeln eine Warnmeldung aus. Beim Abgleich mit dem im Ausweis angegebenen Alter unterstützten sie anschließend jedoch nicht. Alternativ zu den häufig ja nicht unbedingt preiswerten Softwarelösungen biete sich dafür auch eine Alterskontrollscheibe an, die beim Ausrechnen des Alters helfe.
Sowohl die Jugendschutzhilfe des Landkreises als auch die der Gemeinde Delligsen stehen übrigens allen Verkäufern, Eltern oder Interessierten gern bei Fragen zum Umgang mit dem Thema zur Verfügung. Und auch eine Alterskontrollscheibe kann im Zweifelfall bei Esra Ates angefordert werden.
Foto: Landkreis Holzminden