Niedersachsen (red). Im Jahr 2017 haben 85.058 Personen in Niedersachsen den Service einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch genommen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, war jede beratene Person durchschnittlich mit 28.439 Euro bei ihren Gläubigern verschuldet. Arbeitslosigkeit war bei 23,4 Prozent der beratenen Personen Hauptauslöser der Überschuldung, 14,3 Prozent gaben Trennung, Scheidung oder Tod des Partners oder der Partnerin als Hauptursache für die Überschuldungssituation an und bei 14,2 Prozent lösten Erkrankung, Sucht oder Unfall die Überschuldung aus.
Von den beratenen Personen waren 42,0 Prozent arbeitslos, 35,5 Prozent abhängig erwerbstätig und weitere 21,5 Prozent waren anderweitig nicht erwerbstätig. Differenziert nach Berufsausbildung hatten 51,3 Prozent der beratenen Personen eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen, ohne Ausbildung oder Studium waren 45,9 Prozent.
Nach der Zahl der Gläubiger hatten 26,5 Prozent der beratenen Personen Schulden bei 5 bis 9 Gläubigern, 24,6 Prozent hatten Verbindlichkeiten bei 10 bis 19 Gläubigern. 13,5 Prozent der beratenen Personen hatten Außenstände bei lediglich einem Gläubiger.
Die Forderungen gegenüber den beratenen Personen waren hauptsächlich bei folgenden Gläubigerarten (Mehrfachnennungen möglich) offen: 52,4 Prozent bei sonstigen öffentlichen Gläubigern (ohne Finanzamt), 47,9 Prozent bei Telekommunikationsunternehmen, 33,1 Prozent bei Versicherungen und 32,9 Prozent bei Ratenkrediten. Nach Altersklassen unterteilt zeigt sich, dass sowohl die Altersklasse der 65 bis 70 Jährigen mit 46,5 Prozent und die über 70 Jährigen mit 47,5 Prozent am häufigsten die Gläubigerart „Ratenkredite" angaben, wohingegen die Altersklasse der 20 bis 25 Jährigen in 69,7 Prozent der Fälle offene Forderungen bei Telekommunikationsunternehmen hatten.
Die Schuldnerberatung konnte im Jahr 2017 bei 38.926 beratenen Personen abgeschlossen werden. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung gelang in 23,0 Prozent der Beratungsfälle, bei 30,7 Prozent wurde die Beratung durch Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (ohne Schuldenbereinigungsplanverfahren) beendet. Noch in Bearbeitung sind weitere 46.114 Beratungsfälle. Bei diesen noch nicht abgeschlossenen Fällen wird in 39,8 Prozent an einem außergerichtlichen Einigungsversuch gearbeitet. Dass eine Schuldnerberatung auch erfolgen kann, ohne gleich überschuldet zu sein, zeigt folgende Zahl: bei 46,0 Prozent der beratenen Personen erfolgte eine Schuldnerberatung ohne Insolvenzverfahren.
Die Teilnahme an der Überschuldungsstatistik ist sowohl für die Schuldnerberatungsstellen als auch für die beratenen Personen freiwillig. Auch wenn die Schuldnerberatungsstelle selbst an der Überschuldungsstatistik teilnimmt, so muss die beratene Person ihr Einverständnis zur Weitergabe ihrer Daten an die Statistik erklären. Jeder Datensatz wird somit mit einem Hochrechnungsfaktor für die Schuldnerberatungsstelle sowie einem Hochrechnungsfaktor für alle im Bundesland ansässigen Schuldnerberatungsstellen gewichtet. Die Angaben für 2017 beziehen sich auf 119 der 273 niedersächsischen Schuldnerberatungsstellen. Weitere Zahlen, insbesondere unterteilt nach sozioökonomischen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Haushaltstyp, Familienstand, usw. finden Sie im Statistischen Bericht OIV 2017. Foto: Symbolfoto