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Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Region (red). Die süßen und koffeinhaltigen Energy Drinks oder Shots sind beliebt bei Jugendlichen. Für einige gehören diese Drinks bereits zu „Alltagsgetränken“. Den wenigsten Jugendlichen ist jedoch bewusst, dass ein hoher Konsum mit Gesundheitsrisiken einhergeht. Mehrere europäische Länder haben den Verkauf dieser Erfrischungsgetränke an Minderjährige bereits verboten. In Deutschland sind derzeit keine verpflichtenden Verkaufs-verbote in Sicht. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert auch hier ein Verbot des umstrittenen Trendgetränks für Kinder und Jugendliche.

Energy Drinks enthalten hohe Mengen an Koffein, Zucker sowie weitere Zutaten wie Taurin, Guarana, Inosit oder Glucuronolacton. Der Zucker liefert die Energie und das Koffein sorgt für eine aufputschende Wirkung. Die gesetzliche Höchstmenge für ein koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk liegt bei maximal 320 Milligramm Koffein pro Liter. Für Erwachsene sind 400 Milligramm Koffein über den Tag verteilt (etwa drei bis vier Tassen Kaffee) unbedenklich.

Anders ist es bei Kindern und Jugendlichen. Bei mehr als drei Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht und Tag besteht ein gesundheitliches Risiko. „Ein 13-jähriger Junge (circa 50 Kilogramm) hat diese kritische Menge mit einem halben Liter Energy Drink schnell erreicht. Neben vielen Zusatzstoffen, Aromen und Zucker sind bis zu 160 Milligramm Koffein pro halbem Liter enthalten“, sagt Janina Willers, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Besonders bedenklich sind Energy Shots. Bereits 2009 stufte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Energy Shots als nicht sicher ein. So sind in einem 60-Milliliter-Shot etwa 80 Milligramm Koffein – so viel wie in einer 250-Milliliter-Dose. „Jugendliche, die mehrere Shots trinken, überschreiten viel schneller die Höchstmenge“, warnt Janina Willers.

In Verbindung mit Alkohol oder körperlicher Anstrengung wie beim Sport oder Tanzen auf einer Party können Energy Drinks Nervosität, Herzrasen, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen und Übelkeit auslösen. „Gerade Kinder und Jugendliche müssen vor den gesundheitlichen Gefahren des erhöhten Koffein-konsums geschützt werden“, so Willers. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert deshalb ein flächendeckendes Verkaufsverbot für alle Erfrischungsgetränke mit einem erhöhten Koffeingehalt (über 150 Milligramm pro Liter) an Minderjährige. „Zudem muss die Kennzeichnung verbessert werden: Der Warnhinweis "erhöhter Koffeingehalt" ist völlig unzureichend und muss ergänzt werden um die Nebenwirkungen in Kombination mit Alkohol und körperlicher Anstrengung“, so die Ernährungsexpertin.

Auch der Warnhinweis "Für Kinder, schwangere und stillende Frauen nicht geeignet", der inzwischen Pflicht ist, reiche nicht aus. Diese Hinweise gehören deutlich sichtbar auf die Vorderseite der Produkte.

Foto: Symbolfoto

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