Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Donnerstag, 26. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Landkreis Holzminden (red). Rettungsgasse im Stau – richtig reagieren Ferienzeit bedeutet erhöhte Staugefahr. Ein häufiger Verhaltensfehler ist dabei, dass für Noteinsatzfahrzeuge keine Rettungsgasse freigehalten wird. „Das korrekte Bilden einer Rettungsgasse ist sehr wichtig, unabhängig davon, ob man im Radio von einem Unfall gehört hat oder nicht. Im Notfall zählt jede Sekunde“, sagt Andreas Röll, Leiter der TÜV-STATION Holzminden.

Gerade im Stau hat man nicht immer den Platz zu rangieren, wenn sich Rettungsfahrzeuge nähern. Deshalb sind Autofahrer verpflichtet, auf mehrspurigen Straßen eine Gasse zu bilden, sobald der Verkehr ins Stocken gerät. Bei Zuwiderhandlung können Bußgelder in Höhe von 20 Euro verhängt werden. Bei zweispurigen Straßen liegt die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren, bei dreispurigen zwischen der linken und mittleren. Bei vierspurigen Strecken bewegen nur die Fahrer auf der äußeren linken Spur den Wagen nach links, alle anderen orientieren sich nach rechts.

„Man kann sich merken, dass die Rettungsgasse somit immer zwischen der linken und allen anderen Fahrbahnen freigehalten werden muss. Der Standstreifen ist übrigens nicht für die Zufahrt der Rettungsfahrzeuge vorgesehen, da er nicht immer vorhanden und befestigt ist“, so Röll.

Foto: Schlegelfotos/Shutterstock.com

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255