Landkreis Holzminden (red). Rettungsgasse im Stau – richtig reagieren Ferienzeit bedeutet erhöhte Staugefahr. Ein häufiger Verhaltensfehler ist dabei, dass für Noteinsatzfahrzeuge keine Rettungsgasse freigehalten wird. „Das korrekte Bilden einer Rettungsgasse ist sehr wichtig, unabhängig davon, ob man im Radio von einem Unfall gehört hat oder nicht. Im Notfall zählt jede Sekunde“, sagt Andreas Röll, Leiter der TÜV-STATION Holzminden.
Gerade im Stau hat man nicht immer den Platz zu rangieren, wenn sich Rettungsfahrzeuge nähern. Deshalb sind Autofahrer verpflichtet, auf mehrspurigen Straßen eine Gasse zu bilden, sobald der Verkehr ins Stocken gerät. Bei Zuwiderhandlung können Bußgelder in Höhe von 20 Euro verhängt werden. Bei zweispurigen Straßen liegt die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren, bei dreispurigen zwischen der linken und mittleren. Bei vierspurigen Strecken bewegen nur die Fahrer auf der äußeren linken Spur den Wagen nach links, alle anderen orientieren sich nach rechts.
„Man kann sich merken, dass die Rettungsgasse somit immer zwischen der linken und allen anderen Fahrbahnen freigehalten werden muss. Der Standstreifen ist übrigens nicht für die Zufahrt der Rettungsfahrzeuge vorgesehen, da er nicht immer vorhanden und befestigt ist“, so Röll.
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