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Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Holzminden (red). Der Ampel-Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz muss im parlamentarischen Verfahren deutlich verändert werden. Schon auf den ersten Blick ist erkennbar, dass er weit über das berechtigte Ziel, Transsexuelle vor Diskriminierung zu schützen und ihnen ein Leben in Selbstbestimmung und Würde zu gewährleisten, hinausschießt und zudem unzureichend ist. Die Frauen Union der CDU im Landkreis Holzminden steht einer Reform des Gesetzes offen gegenüber, eine grundlegende Überarbeitung ist überfällig. Dabei wollen wir ausdrücklich, dass Menschen mit Geschlechtsdysphorie angstfrei und selbstbestimmt über ihre Geschlechtszugehörigkeit und ihr weiteres Leben entscheiden können.

Dennoch: Geschlecht und Geschlechtszugehörigkeit sind keine beliebigen Größen, die im Laufe des Lebens selbstbestimmt oder sogar mehrfach verändert werden können. Anders als der Name des Gesetzes suggeriert, ist das biologische Geschlecht (Sex) nicht frei wählbar oder gar veränderbar. Es bleibt bestehen, auch wenn die Zugehörigkeit zu einem anderen Geschlecht empfunden wird und die Geschlechtsidentität (Gender) davon abweicht.

In der ohnehin schwierigen Phase des Erwachsenwerdens ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Identität, Sexualität und Persönlichkeit nichts Außergewöhnliches. Gerade deshalb dürfen Jugendliche in dieser Zeit nicht alleingelassen werden, sondern brauchen Schutz und Unterstützung. Die von der Ampelkoalition geplanten Regelungen zum Jugendschutz sind jedoch völlig unzureichend. Wer angesichts explodierender Zahlen von Mädchen, die ihr Geschlecht ändern wollen, den Transitionswunsch zumindest nicht infrage stellt, sondern eine Personenstandsänderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens bereits ab 14 Jahren ohne Begutachtung und Beratung ermöglicht, wird seiner staatlichen Verantwortung nicht gerecht.

Als Frauen Union der CDU lehnen wir es ab, das biologische Geschlecht als Grundlage gesetzlicher Regelungen infrage zu stellen. Die Tragweite und Bedeutung des biologischen Geschlechts ist fundamental, etwa wenn es um die Gebärfähigkeit, die körperliche Reaktion auf Medikamente oder die Leistungsfähigkeit im Sport geht. Der Gesetzentwurf sieht daher zu Recht Ausnahmen vom personenstandsrechtlichen Geschlecht vor, wenn es um gesetzliche Regelungen der Fortpflanzungsfähigkeit, der Anwendung medizinischer Maßnahmen oder der Bewertung sportlicher Leistungen geht. Wie dies angesichts des vorgesehenen Offenbarungsverbotes für Sportverbände und medizinisches Personal rechtssicher möglich sein soll, bleibt allerdings unbeantwortet.

Ebenso entzieht sich die Bundesregierung der Verantwortung, die Auswirkungen ihres Gesetzentwurfs auf andere gesellschaftliche Bereiche zu regeln. Dort, wo es in der Praxis zu Anwendungsproblemen und Konflikten oder gar Missbrauch kommen kann, wie z.B. in Frauenhäusern, Fitnessstudios oder Saunen, sollen die Betreiber selbst individuelle Lösungen finden. Der Staat kommt damit weder seiner Aufgabe nach, Frauen vor Missbrauch und Gewalt zu schützen, noch Transsexuelle vor Diskriminierung. Dass die Angst vor Missbrauch aufgrund der geringen Anforderungen, die das Gesetz an die Personenstandsänderung stellt, nicht ganz unbegründet ist, zeigt die Regelung für den Spannungs- und Verteidigungsfall: Männer, die kurz vor einer drohenden Einberufung ihren Geschlechtseintrag ändern, sollen trotzdem eingezogen werden.

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