Landkreis Holzminden (red). Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht tritt in Niedersachsen am 16. März in Kraft. Danach dürfen Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen nur noch tätig sein, wenn sie gegen COVID-19 vollständig geimpft oder aber genesen sind – oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Sollten entsprechende Nachweise von Mitarbeitenden nicht vorgelegt werden bzw. Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit von Nachweisen bestehen, müssen Einrichtungs- und Unternehmensleitungen das dem Gesundheitsamt an sofort melden. Dafür ist ab das landesweite digitale Meldeportal www.mebi-niedersachsen.de zu nutzen.