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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Sehr geehrter Herr Schaper, 

als neues Stadtratsmitglied des Holzmindener Rates möchte ich Ihnen antworten und Sie um ein bisschen mehr Respekt gegenüber anderen Ratsmitgliedern aus anderen Kommunen bitten. Sie haben Recht, dass die Schuldebatte über die Einführung einer IGS im Kreis Holzminden ein langandauerndes Thema ist. Doch Ihr Satz:“ Lassen Sie (Eltern) sich nicht beirren von leidigen Standortdebatten und Einzelinteressen kommunaler Mandatsträgern“ steht Ihnen nicht zu, da es nicht um Ihre Schule in Holzminden geht. Jede Gemeinde, die betroffen ist, sollte trotz der Tatsache, dass der Landkreis Träger der OBS und Haupt- und Realschule ist, bei der Entscheidungsfindung über Standort und Art der Schule nicht außen vor gelassen werden, weil es um Schulen geht, die bislang einen Standort in deren Kommunen hatten. 

Die vorherige Festlegung auf den Standort Stadtoldendorf durch den Kreistagsbeschluss widerspricht gutem basisdemokratischen Stils. Weder die Kreis-CDU noch Kreis-SPD und einige UWG-Mitglieder haben die betroffenen Kommunalpolitiker vor Ort in ihre Entscheidungsbindung einbezogen. Viele Eltern, insbesondere die aus Eschershausen wünschen sich eine IGS. Fehler dabei ist nur die vorherige Vorfestlegung des Standortes durch den Kreistag. Eine Argumentation, in Stadtoldendorf seien Freibad, Sportplatz und ausreichend Schulgelände vorhanden, kann nicht gelten. Eschershausen verfügt ebenfalls über diese Kriterien. Weiter wurde bei der Entscheidung völlig außen vor gelassen, dass Eschershausen-Stadtoldendorf eine fusionierte Samtgemeinde ist und beide gemeinschaftliche Interessen, vor allem auf dem Schulsektor haben. Um Kosten einzusparen sollten beide Standorte für eine neue IGS berücksichtigt werden, und zwar schon im Sekundarbereich I und nicht erst in II. In beiden Schulen stehen ausreichend Räume zur Verfügung und können gegen geringe Mehrkosten den erforderlichen Neuerungen angepasst werden. Jetzt besteht nämlich die Gefahr, dass es zu keiner IGS aufgrund zu geringer Anmeldungen kommt und somit Eschershausen seine Haupt- und Realschule verliert. Das wäre für unsere Stadt der „GAU“ den viele Eltern befürchten und nicht wollen. 

Eine moderne und zeitgemäße Schulstruktur kann es auch an zwei Standorten geben, die auch noch kostengünstiger ist als ein Neubau in Stadtoldendorf“. Hier werden Kosten entstehen, die der Landkreis nicht finanzieren kann. In Zeiten von Corona und geringer Finanzmittel auf allen Ebenen ist der Kreistagsbeschluss und die beschlossene Umsetzung auf keinen Fall gerechtfertigt, so wichtig eine IGS auch ist. Hoffentlich sieht die Kommunalaufsicht in Hannover die Sachlage auch so und verhindert die Umsetzung des mehr als fragwürdigen Kreistagsbeschlusses. Um es noch einmal zu verdeutlichen. Ich bin kein Nichtbefürworter einer IGS. Ich möchte nur die erforderlichen Kosten so gering wie möglich halten und dennoch ein zeitgemäßes, gutes und bezahlbares sowie anzunehmendes Schulangebot vorhalten. Ist sich der Kreis überhaupt bewusst, dass es außer der Schulfrage und seinem Standort auch noch andere, wichtige Aufgaben zu erfüllen gibt? Scheint außerdem die Frage der Bezahlung keine große Rolle zu spielen oder werden hier nur persönliche Durchsetzungswünsche einiger Kreistagsabgeordneten berücksichtigt – ohne Rücksicht auf betroffene Eltern und Schülern zu nehmen. Viele Betroffene, die sich eine IGS wünschen, wären sicherlich einverstanden, wenn sich der neue Kreistag erneut mit dem Thema „IGS und Standort“ befassen würde und sie in die Entscheidungsfindung eingebunden würden. Es geht hier nicht um Befindlichkeiten einiger Kreistagsabgeordneten, sondern um die beste Lösung für unsere Schüler. 

Friedhelm Bandke 
Ratsmitglied der Stadt Eschershausen

*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, die Weser-Ith News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

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