Bodenwerder-Polle (red). Die Wahlleitung der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle weist darauf hin, dass auch für die am Sonntag, 26. September stattfindende Stichwahl zur/zum Samtgemeindebürgermeister/in Briefwahl beantragt werden kann. Für die Beantragung kann der Vordruck auf der gelben Wahlbenachrichtigungskarte genutzt werden. Die Beantragung kann online unter https://www.muenchhausenland.de aber auch schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Damit die Antragstellerin bzw. der Antragsteller identifiziert werden können, ist die Angabe von Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum erforderlich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die Beantragung ist bis Freitag, den 24.09.2021, 13 Uhr, möglich. Wähler*innen die bereits bei der Beantragung der Briefwahl für die Hauptwahl am 12. September angegeben haben, dass sie auch bei einer Stichwahl ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchte, müssen keinen neuen Antrag stellen. Der Versand der Briefwahlunterlagen hat bereits begonnen.
Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit die Unterlagen im Briefwahlbüro im Rathaus Bodenwerder oder auch im Bürgerbüro Polle zu den bekannten Öffnungszeiten auszufüllen. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der Wahlleitung der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle (Münchhausenplatz 1, 37619 Bodenwerder) eingegangen sein.
Für Fragen zur Briefwahl stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle unter der Telefonnummer 05533/405-11 zur Verfügung.