Salzhemmendorf/Coppenbrügge/Emmerthal (red). Laut der aktuell laufenden Auslegung der Planfeststellungsunterlagen werden beim Rückbau des AKW Grohnde 1.900 Tonnen Abrissmaterial aus dem Kontrollbereich zur Ablagerung auf einer Deponie oder zur Verbrennung in einer Verbrennungsanlage freigegeben. „Dabei handelt es sich tatsächlich um Material aus dem Strahlenschutzbereich des Atomkraftwerks, das im Laufe des Kraftwerksbetriebs in jedem Fall mit Strahlung in Berührung gekommen ist. Besucher*innen haben dort nur mit behördlicher Erlaubnis Zutritt. Es gelten strenge Strahlenschutzmaßnahmen“, erläutert Kellermann, BI-Mitglied und Kreisvorsitzende der GRÜNEN. Die sorglose Freimessung von Abfällen aus dem Kontrollbereich im Rahmen des AKW-Rückbaus und ihre offene, ungeschützte Ablagerung in herkömmlichen Deponien der zweitniedrigsten Schadstoffklasse werde von Atomkraftgegner*innen scharf kritisiert. Der BUND beispielsweise lehne grundsätzlich jegliche Freigaberegelungen, wie sie in der Strahlenschutzverordnung vorgesehen seien, ab. Dies habe zuletzt die Bundesdelegiertenversammlung des BUND im Jahr 2000 bestätigt. Im Jahr 2013 hatte der BUND sogar eine Stellungnahme zu Defiziten der Regelung von Freigaben radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland beauftragt. Federführend war der DiplomPhysiker Wolfgang Neumann. „In jüngster Zeit haben wir in Schleswig Holstein erlebt, dass Abfälle aus dem Abriss des AKW Brunsbüttel auf den Deponien in Niemark (Lübeck) und Johannistal in Germersdorf (Kreis Ostholstein) zwangsweise endgelagert werden sollen. Zwangsweise deshalb, weil dies selbst gegen den Willen der Betreiber vom Land angeordnet wurde. Es handelt sich dabei um Deponien der Schadstoffklassen 1 und 2 – vergleichbar also mit der geplanten Deponie im stillgelegten Steinbruch Ith“, so Werner Anders, Sprecher der BI depoNIE! Ith.
Anders weist darauf hin, dass auch weitere der, bei der Auswahl der schleswig-holsteinischen Deponien, angesetzten Kriterien mit Blick auf den Steinbruch Ith ebenso Anwendung finden könnten: „Sie müssen eine Jahreskapazität im Mittel der vergangenen drei Jahre von mindestens 10.000 Tonnen aufweisen. Das Jahresaufkommen in der geplanten Deponie im Ith beträgt 200.000 Tonnen. Ebenso war der Katalog der zugelassenen Abfallarten ausschlaggebend. Wir hatten uns schon immer über die lange Liste von Abfallarten gewundert, die hier mitten im Naturschutzgebiet eingelagert werden sollten. Darunter Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen. Das nennt der Antragsteller dann Bauschutt! Langsam vervollständigt sich für uns das Bild, wo diese Planungen hinführen sollen!“
Im Rahmen der Online-Vortragsreihe5 der Regionalkonferenz AKW Grohnde abschalten referieren am 15.06.2021 Angela Wolf, Campaignerin bei der Anti-Atom-Initiative .ausgestrahlt und Dr. med. Jörg Schmidt, niedergelassener Arzt und engagiert in der IPPNW-Regionalgruppe Stuttgart zur Freimessung von strahlenden Abfällen. Sie informieren darüber, welche gesundheitlichen Gefahren von Niedrigstrahlung ausgehen und wie ein sicherer Umgang mit gering radioaktiven Abfällen aussehen kann. Der Vortrag ist ohne Anmeldung frei zugänglich unter https://lecture.senfcall.de/kurxhh-q9r-oip Kellermann, eine der Initiator*innen der Online-Vortragsreihe ruft außerdem dazu auf, sich an der Sammeleinwendung zum Rückbau des AKW Grohnde zu beteiligen: „Nur wer eine Einwendung eingereicht hat, hat das Recht am Erörterungstermin teilzunehmen. Noch besser ist es, eine persönliche Einwendung an das niedersächsische Umweltministerium zu verfassen, denn nur wer sich auch ganz persönlich gegen die Pläne gewandt hat, hat später auch das Recht, dagegen zu klagen!“
Eine Klage könne deshalb noch relevant werden, weil die gegenwärtige Auslegung der Planfeststellungsunterlagen sich nicht festlege, wohin die freigemessenen Abfälle zur Einlagerung verbracht würden. „Das wird erst in späteren, nichtöffentlichen Verfahrensschritten festgelegt. Wer sich jetzt nicht rührt, hat also später kein Recht mehr sich zu beschweren!“ sensibilisiert Kellermann die Öffentlichkeit. Die Sammeleinwendung ist zu finden unter www.gruene-hameln-pyrmont.de Die Planfeststellungsunterlagen sind noch bis zum 05.07.2021 im Emmerthaler Rathaus oder online zu finden unter www.umwelt.niedersachsen.de Mit dem 05.07.2021 endet auch die Einwendungsfrist.