Niedersachsen/Landkreis Holzminden (red). Die Landtagsfraktionen von SPD und CDU haben sich am Wochenende gemeinsam mit der Landesregierung auf eine Änderung des Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) geeinigt. Der Gesetzesentwurf soll die Betreuungsqualität steigern sowie dem Fachkräftemangel bei erzieherischen Berufen langfristig entgegenwirken. Dafür wurde sich auf einen Stufenplan verständigt, der zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels eine dritte Fachkraft für die Kitas vorsieht. 

„Endlich kommt Bewegung in den Gesetzentwurf des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege“, zeigte sich die heimische Abgeordnete Sabine Tippelt (SPD) hocherfreut. „In den letzten Wochen und Monaten war ich in vielen Kitas in meinem Wahlkreis Holzminden zu Besuch und habe dabei viele Gespräche zur Qualitätsverbesserung in unseren Kitas geführt. Die Forderung nach einer dritten Kraft war aber auch von den Eltern sehr stark zu vernehmen, viele Protestkarten haben mich erreicht. Aufgrund der Dringlichkeit habe ich mich in den letzten Wochen in Hannover verstärkt für die Einführung der dritten Kraft eingesetzt. Das bedeutet nicht nur eine Qualitätssicherung bei der frühkindlichen Bildung, sondern auch eine Planungssicherheit für die Familien.“ 

Der geeinte Gesetzesentwurf sieht dabei folgende Eckpunkte vor: 

Die Kindertagespflege wird neben den Kindertageseinrichtungen in das Gesetz aufgenommen. Der Fachkräftekatalog wird durch einen erleichterten Berufszugang für zusätzliche Abschlüsse erweitert. Ausweitung der Finanzhilfefähigkeit für unterhälftig beschäftigte Fachkräfte. Die personelle Mindestausstattung in Randzeiten wird denen in Kernzeiten gesetzlich angeglichen. Einrichtung eines Landeselternrats. Flexibilisierung der Vertretungsregelungen.
Gesetzliche Implementierung der ersten beiden Stufen des Stufenplans zur Einführung einer dritten Kraft in Kindergartengruppen: 

Stufe 1: Mindestens 2.000 zusätzliche Auszubildende ab dem 01.08.2023 mit 15 Std. pro Woche in den Einrichtungen, Anleitungsstunden für die Einrichtung Stufe 2: Finanzierung von 20 Stunden von Drittkräften in Ganztagesgruppen mit mindestens 19 Plätzen zum 1.08.2027 Die weiteren Stufen 3 - 5 werden wir mit einem begleitenden Entschließungsantrag definieren und absichern. Stufenweise Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels Die Einführung eines Stufenplans hat das Ziel, die Mindeststandards für den Fachkraft-Kind-Schlüssel schrittweise zu verbessern, um die Qualität der frühkindlichen Bildung und die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen zu stärken. Eine frühe Rechtsverbindlichkeit der jeweiligen Stufen kann wegen des zu erwartenden Bedarfs an zusätzlichen Fachkräften nicht umgesetzt werden. Finanzierungsgrundlage ist die von der Bundesfamilienministerin und vom Bundesfinanzminister zugesicherte Verantwortung für die KiTa-Finanzierung in Niedersachsen durch den Bund sowie die zu fällende Entscheidung über eine Verstetigung des Gute-Kita-Gesetzes (KiQuTG). Sollte diese Verantwortung durch eine neue Bundesregierung nicht wahrgenommen werden, werden die Kosten aus Landesmitteln getragen. Wachsende Nachfrage frühkindlicher Bildung 

Die Neugestaltung des KiTaG setzt den erfolgreich beschrittenen Weg fort, die frühkindliche Bildung zu einem selbstverständlichen Teil der Bildungsbiografie in Niedersachsen zu machen. Sie ist eine Reaktion auf und Förderung von der steigenden Nachfrage nach Kindertagesbetreuung, die sich in eindrucksvollen Zahlen belegen lässt: Zwischen 2015 und 2020 stieg der Anteil der ganztagsbetreuten 0- bis 3-jährigen Kinder von 41,4 auf 47,1 Prozent. Der Anteil der 3 bis unter 7-Jährigen von 28,4 auf 41, 0 Prozent. Im selben Zeitraum konnten über die Auslastung von bestehenden und Schaffung neuer Gruppen in Kindertageseinrichtungen insgesamt 47.950 Kinder bis 14 Jahren zusätzlich betreut werden. 2015 betrug die durchschnittliche Betreuungszeit von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren 33,1 Stunden pro Woche, in 2020 lag sie bei 34,5 Stunden. In der Altersklasse 3 bis unter 7 Jahren stieg die Betreuungszeit von 30,5 auf 33,2 Stunden. 

Das Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen ist von 2015 auf 2020 von 55.953 auf 73.212 (+17.259) Personen gestiegen, bei den pädagogischen Fachkräften gab es ein Plus von 13.738 (44.101 auf 57.839).