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Donnerstag, 26. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Würgassen (red). Am Rande eines Termins bei der Vg-orth GmbH & Co. KG in Stadtoldendorf hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies die heimische Landtagsabgeordnete Sabine Tippelt über den aktuellen Stand beim geplanten atomaren Zwischenlager in Würgassen informiert. 

Olaf Lies konnte dabei berichten, dass auch nach gründlicher Recherche und vielen Gesprächen mit Fachleuten zu viele offene Fragen im Raum stehen und die Entscheidungsfindung der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung, für den Standort Würgassen so für das Niedersächsische Umweltministerium nicht nachvollziehbar ist. „Ich habe daher Kontakt zu meinem nordrhein-westfälischen Ministerkollegen Karl-Josef Laumann aufgenommen und wir sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, die zentralen offenen Fragen durch ein externes Gutachten beantworten zu lassen“, so Olaf Lies. 

Die zentralen Fragen werden dabei folgende sein:

- Ist die Errichtung eines Logistikzentrums für das Endlager Konrad (LoK) – unter Einbeziehung der neuesten Kenntnisse der Logistik – notwendig? Wenn ja, welche Lagerkapazität ist erforderlich?

- Welche Auswirkungen auf alle Zwischenlager in Deutschland hat die Errichtung eines derartigen Lagers? Diese Auswirkungen, einschließlich der jeweiligen Auswirkungen auf die Transportgestaltung sind darzustellen und zwar in den drei Varianten: a) kein LoK, b) kleines LoK und c) großes LoK

- Welche Ansätze zur Minimierung der Transporte und der einzulagernden Abfälle gibt es? 

Sabine Tippelt begrüßt diesen Schritt und das gemeinsame Handeln von Niedersachsen und NRW ausdrücklich. „Es ist wichtig, dass die aufgeworfenen Fragen nun endlich neutral und transparent beantwortet werden. Das Ergebnis kann meiner Meinung nach anschließend nur lauten, kein atomares Zwischenlager in Würgassen“, so Tippelt. Noch in dieser Woche wird es ein erstes gemeinsames Arbeitstreffen der beiden Landesministerien mit der BGZ geben, um die erforderlichen Informationen und Unterlagen zu dieser Thematik zu sichten. Auf dieser Grundlage werden dann die erforderlichen Fragestellungen für die Beauftragung des Gutachtens gemeinsam von den beiden Ministerien erarbeitet.

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