Niedersachsen (red). Basierend auf einem Vorschlag des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums hat der Bund einer vereinfachten Abwicklung der Überbrückungshilfe II zugestimmt. „Es ist sehr erfreulich, dass die niedersächsische Initiative sowohl bei den anderen Bundesländern auf große Zustimmung gestoßen ist und auch die Bundesminister Altmaier und Scholz überzeugt hat", sagt dazu die heimische Landtagsabgeordnete Sabine Tippelt. Die Abrechnung der Überbrückungshilfe II wird damit für Unternehmerinnen und Unternehmer deutlich einfacher. Darüber hinaus wird der Aufwand für die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte, die Unterlagen für ihre Mandantinnen und Mandanten einreichen, erheblich reduziert. Die Überbrückungshilfe II ersetzt für die Monate September bis Dezember 2020 einen Teil der betrieblichen Fixkosten. Wie hoch die Förderung ausfällt, ist abhängig vom jeweiligen Umsatzrückgang - sie kann bis zu 90 Prozent betragen. Insgesamt liegt die maximale Fördersumme für diese vier Monate bei 200.000 Euro.
Im Dezember hat der Bund bekannt gegeben, dass zusätzlich zu den bestehenden Nachweispflichten die errechneten Fördersummen mit der Gewinn- und Verlustrechnung abgeglichen werden müssen. Eine Förderung wird demnach nur gewährt, wenn die Antragsteller Verluste nachweisen können, die höher sind als die errechnete Fördersumme - so sieht es die Beihilfevorschrift „Bundesregelung Fixkostenhilfe" vor. Sabine Tippelt: „Die zusätzlichen Nachweisverpflichtungen, die im Dezember eingeführt wurden, die auf das Europäische Beihilfenrecht zurückgehen, haben viele Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte verärgert. Deshalb hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium dem Bund vorgeschlagen, den Abwicklungsprozess zu erleichtern, indem hier die Kleinbeihilfenregelung als Grundlage genommen wird.“ Antragstellerinnen und Antragsteller müssen nun nur noch die Nachweise für eine Förderung bringen, die auch schon beim Programmstart vorgesehen waren.
In Niedersachsen wurden im Zuge der Überbrückungshilfe II bisher 9.419 Anträge mit einem Volumen von gut 160 Millionen Euro gestellt. Weitere Anträge können noch bis zum 31.03.2021 über das zentrale Portal des Bundes www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Auch das Nachfolgeprogramm, die Überbrückungshilfe III, wird über das zentrale Portal ab Mitte Februar beantragt werden können. Hier laufen aktuell die letzten Vorbereitungen.