Würgassen (red). Im Umweltausschuss des niedersächsischen Landtages findet nach Auskunft des Landtagsabgeordneten Uwe Schünemann am 18. Januar eine Unterrichtung der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) und Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) über das geplante Bereitstellungslager Würgassen statt. „Im Vorfeld habe ich Minister Olaf Lies über die neueste Entwicklung informiert und nachdrücklich für die Mitfinanzierung eines Logistikgutachtens geworben“, so der CDU Politiker.
Es liege im hohen niedersächsischen Interesse, die Notwendigkeit eines Bereitstellungslagers wissenschaftlich zu untersuchen. Nach ersten Einschätzungen von Logistik-Experten sei die direkte Einlagerung durch ein intelligentes Planungs- und Steuerungssystem keine unlösbare Aufgabe.
Bereits im August 2020 habe Uwe Schünemann um Mitfinanzierung eines solchen Gutachtens gebeten. Da die Antwort des Umweltministers noch ausstehe, sollte nunmehr kurzfristig darüber entschieden werden. Es handele sich voraussichtlich lediglich um rund 25.000 €. Die andere Hälfte müsste das Land Nordrhein-Westfalen finanzieren. Gleichzeitig solle die Bundesumweltministerin zur Mitwirkung an der wissenschaftlichen Untersuchung aufgefordert werden.
„Vieles spricht dafür, dass auf die 500 Millionen Investition verzichtet werden kann“, ist Uwe Schünemann überzeugt. Da seien 50.000 Euro für ein Gutachten richtig investiertes Geld.
Neben der Frage nach der generellen Notwendigkeit des Bereitstellungslagers gibt es erhebliche Zweifel an der Eignung des vorgesehenen Standortes und an dem Auswahlverfahren.
In seinem Brief an den Umweltminister weist Uwe Schünemann auf die Entscheidung der Bezirksregierung Detmold von Anfang November 2020 hin, wonach die geplante Nutzung gegen das aktuelle Regionale Raumordnungsprogramm verstößt. Der Widerspruch der BGZ sei nicht fristgerecht eingegangen. Selbst wenn dagegen Einspruch eingelegt werden sollte, sei der Ausgang der daraus resultierenden gerichtlichen Auseinandersetzung völlig offen.
Zudem hätten die renommierten Experten Rechtsanwalt Siegried de Witt aus Potsdam und Prof. Dr. Karsten Runge von der OECOS GmbH Hamburg in einem Gutachten nachgewiesen, dass die Standortauswahl eindeutig sachwidrig sei. Der Standort Konrad sowie seine nähere Umgebung hätte in die Beurteilung einbezogen werden müssen. So könne sogar von einer grob rechtswidrigen Entscheidung ausgegangen werden. Würgassen sei nachweislich schon allein aus verkehrstechnischer Sicht völlig ungeeignet und auch im Hinblick auf die Umweltaspekte absurd.
„Welche Diskussion damit eröffnet werden könnte, muss ich sicherlich nicht weiter ausführen“, formuliert der heimische Abgeordnete gegenüber dem Minister und prophezeit damit Proteste auch aus dem Braunschweiger Raum.
Brief an den Landesumweltminister Olaf Lies
Bereitstellungslager „Würgassen“ hier: logistisches Gutachten
Sehr geehrter Herr Minister Lies, lieber Olaf, am 12. August 2020 habe ich Ihnen mein Schreiben an die Bundesumweltministerin Svenja Schulze zum Thema „Bereitstellungslager Würgassen“ gemailt. Im Kern geht es dabei um die Unterstützung eines logistischen Gutachtens zur Untersuchung der Notwendigkeit des über 500 Mio. € teuren Bereitstellunglagers. Während die Bundesumweltministerin gebeten wurde, die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wurden Sie um Prüfung einer anteiligen Finanzierung gebeten.
Leider habe ich weder eine Antwort von der Bundesministerin noch von Ihnen erhalten. Das ist bemerkenswert! Mittlerweile bestehen erhebliche Zweifel, ob das Bereitstellungslager überhaupt in Würgassen errichtet werden kann. Zumindest der vorgesehene Zeitplan wird nicht eingehalten werden können. Die Bezirksregierung Detmold hat Anfang November 2020 entschieden, dass die geplante Nutzung gegen das aktuelle Regionale Raumordnungsprogramm verstößt.
Der Widerspruch der Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) sei nicht fristgerecht eingegangen. Selbst wenn dagegen Einspruch eingelegt werden sollte, wird sich das Genehmigungsverfahren erheblich verzögern. Zudem ist der Ausgang der daraus resultierenden gerichtlichen Auseinandersetzung völlig offen. In einer juristischen und planungsfachlichen Beurteilung der von der BGZ durchgeführten Standortentscheidung ziehen die renommierten Experten Rechtsanwalt Siegried de Witt aus Potsdam und Prof. Dr. Karsten Runge von der OECOS GmbH Hamburg ein eindeutiges Fazit: „Die Auswahl der Standorte ist mithin grob sachwidrig“. Die Details können Sie dem angefügten Gutachten entnehmen.#### Nur auf einen weiteren für Niedersachsen entscheidenden Satz aus der Beurteilung möchte ich besonders hinweisen: Die Standortplanung der BGZ leidet daran, „dass der Standort Konrad selbst sowie seine nähere Umgebung nicht auf Eignungsflächen hin untersucht wurde“. Die Planung sei sogar grob rechtswidrig.
Welche Diskussion damit eröffnet werden könnte, muss ich sicherlich nicht weiter ausführen. Vielmehr erscheint es sinnvoller und notwendiger denn je zu sein, die grundsätzliche Notwendigkeit des Bereitstellungslagers wissenschaftlich zu untersuchen. Nach ersten Einschätzungen von Logistik-Experten scheint die direkte Einlagerung durch ein intelligentes Planungs- und Steuerungssystem keine unlösbare Aufgabe zu sein. Das Interesse des Landes Niedersachsen an den Ergebnissen eines solchen Gutachtens müsste durch die oben genannten Argumente ausreichend dargelegt worden sein. Nach Recherchen des für Würgassen zuständigen nordrheinwestfälischen Landtagsabgeordneten Matthias Goeken würde eine entsprechende Untersuchung rund 50.000 € kosten. Somit entfielen auf Niedersachsen 25.000 €.
Ich bitte Sie nunmehr kurzfristig zu entscheiden, ob aus Ihrem Etat eine Teilfinanzierung möglich wäre. Gleichzeitig bitte ich Sie, die Bundesumweltministerin von einer Mitwirkung an dem Gutachten zu überzeugen.
In diesen Tagen hatte ich die Gelegenheit mit Ihrem Kabinettskollegen Dr. Bernd Althusmann über das Thema zu sprechen. Dabei zeigte der Wirtschaftsminister großes Interesse an fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu dieser logistischen Herausforderung. Zumal die Diskussion über das Endlager Schacht Konrad eine große politische Brisanz darstellt. Für Rückfragen stehe jederzeit zur Verfügung. Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schünemann MdL
Foto: Schünemann