Landkreis (red). Mit einem „November- und Dezember-Fenster“ wird nach Auskunft des Landtagsabgeordneten Uwe Schünemann der Zugang zu den Überbrückungshilfen für die Monate November und Dezember erweitert. So könnten nunmehr auch Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben, Unterstützung bekommen. Damit würden mittelbar von der Schließung betroffene Firmen einen finanziellen Schadensausgleich erhalten. „Zahlreiche Betriebe, die keine Novemberhilfe beantragen konnten, sind in eine existenzielle Notlage geraten,“ berichtet der CDU Politiker von Hilferufen aus dem Landkreis Holzminden. „Daher bin ich erleichtert über die Absenkung der Vorgaben bei der Überbrückungshilfe III des Bundes“.
Im Übrigen bleibt es bei der Zugangsschwelle von 50 Prozent Umsatzrückgang für zwei aufeinanderfolgende Monate bzw. 30 Prozent seit April 2020. Die Antragsstellung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. „Die Details der Antragstellung werden zur Zeit noch erarbeitet und zeitnah veröffentlicht“, so Uwe Schünemann abschließend.