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Donnerstag, 26. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Hannover (red). Die Corona-Pandemie stellt viele Bereiche der Wirtschaft vor große Herausforderungen und bringt viele Betriebe in finanzielle Schieflage. Für die heimische Landtagsabgeordnete der SPD-Landtagsfraktion, Sabine Tippelt, ist gerade die Gastronomie eine der Branchen, die unter den Auswirkungen des Virus am meisten zu leiden hat: „Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Pandemie sind für die Gastronomie in unserem Land fatal. Viele Gastronominnen und Gastronomen sehen ihre Existenz gefährdet, etliche Beschäftigte befinden sich in Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Durch die Schließungen während der Corona-Pandemie und ein reines Außer-Haus-Geschäft über mehrere Wochen sind die Umsätze vieler gastronomischer Betriebe gewaltig eingebrochen.“  

Um die dramatischen Folgen der Pandemie für die Gastronomie abzumildern, hat die SPD-geführte Landesregierung deshalb ein Förderprogramm für Gaststätten auf den Weg gebracht. Dieses sieht ein Finanzvolumen von 25 Millionen Euro vor und ist eingebettet in das Sonderprogramm „Tourismus und Gastronomie“, welches 120 Millionen Euro umfasst und mit dem zweiten Nachtragshaushalt durch den Niedersächsischen Landtag beschlossen worden ist.  

Erklärtes Ziel sei es, so die SPD-Politikerin, den niedersächsischen Gastronominnen und Gastronomen in der Corona-Krise unter die Arme zu greifen und ihnen dabei zu helfen, die Investitionen in Modernisierungen zu tätigen, um ihre Betriebe pandemie- und zukunftsfest zu gestalten. „Mit dem Förderprogramm können Gaststätten unter anderem ihre Räumlichkeiten umbauen, erweitern oder modernisieren. Es können unter anderem Lüftungs- und Hygienetechniken gefördert werden. Gleichzeitig lassen sich auch Heizkonzepte für die Außengastronomie bezuschussen“, erklärte Sabine Tippelt weiter. Sie macht deutlich: „Auch in schwierigen Zeiten wie diesen lassen wir die Gastronominnen und Gastronomen nicht im Stich.“  

Die Zuschüsse können ab dem 25. November 2020 bei der NBank beantragt werden. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 100.000 Euro.

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