Heyen (red). „Auch in der Gemeinde Heyen macht es uns der Virus leider unmöglich, öffentliche Sitzungen zu dem für uns so wichtigen Thema Kinderbetreuung abzuhalten. Diese sollte eigentlich in der letzten Woche stattfinden und damit auch den Eltern die Gelegenheit geben, sich zu informieren“, so Michael Zieseniß, Bürgermeister der Gemeinde Heyen.
Die Ratsherren der Gemeinde Heyen haben sich in den letzten Tagen per Telefon, Email und Internet, intensiv mit dem Thema beschäftigt und wichtige Weichen gestellt.
„Die Investitionskosten werden nach der ersten offiziellen Schätzung eines Architekten bei rund 180.000 Euro liegen. Weiterhin rechnen wir mit einem jährlichen Zuschussbedarf von rund 35.000 bis 55.000 € für Personal und Betriebskosten, um die gleiche Betreuungsqualität aufrecht zu erhalten, die uns das Kuckucksnest in Heyen über mehr als 10 Jahre geboten hat. Die Investitionen und die jährlichen Kosten bedeuten für unsere Gemeinde eine sehr große Anstrengung. Wir müssen und werden alle anderen Positionen im Haushalt auf ein unbedingt notwendiges Minimum reduzieren, um diesen genehmigungsfähig aufstellen zu können“, so Michael Zieseniß, Bürgermeister der Gemeinde Heyen weiter.
„Auch um eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer werden wir in den nächsten Jahren nicht herumkommen. Auch darüber herrscht im Rat Einigkeit und es wird ein entsprechender Nachtragshaushalt erarbeitet. Der Landkreis fördert die Investitionen mit 50% der Kosten. Auch der laufende Betrieb wird vom Landkreis sowie vom Land Niedersachsen gefördert im gesetzlichen Rahmen gefördert“, führt Zieseniß aus.
„Die Betreuung wird nach derzeitigem Stand der Planung von Montag bis Donnerstag, von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr und am Freitag von 7:00 Uhr bis 12:45 Uhr erfolgen. Wir arbeiten parallel an entsprechenden Konzepten für die Betreuung, Mittagessen sowie an Satzungen für die Nutzung und die Gebühren. Wir gehen derzeit davon aus, dass wir - bis auf speziell gelagerte Einzelfälle - allen Kinder aus Heyen, am 01.08.2020 den gewünschten Betreuungsplatz in Heyen oder in Halle zur Verfügung stellen können. Die Antragsstellung für den Umbau bzw. die Umnutzung läuft bereits, statische und brandschutztechnische Rahmenbedingung sind bereits geklärt und die Ausschreibung für die notwendigen Bauarbeiten werden wir kurzfristig auf den Weg bringen“, so Michael Zieseniß abschließend.