Hannover (red). Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag für den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag (1. MÄStV) grünes Licht gegeben und den Vertragstext dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet. Sie folgt damit dem Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf ihrer Konferenz am 12. März 2020.
Kernpunkt des Ersten Medienänderungsstaatsvertrages ist die Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent auf 18,36 Euro für die Beitragsperiode 2021 bis 2024.
Die Länder folgen damit der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die diese Beitragsanhebung in ihrem 22. Bericht im Februar 2020 empfohlen hat, um den Rundfunkanstalten eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Gleichzeitig werden die Anteile an dem Aufkommen aus den Beitragseinnahmen zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio (DLR) leicht zu Gunsten von ZDF und Deutschlandradio neu festgesetzt.
Zur Sicherung der Sender Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk wird die ARD-interne Finanzausgleichsmasse in zwei Schritten zu ihren Gunsten erhöht. Es ist vorgesehen, dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nach der Unterrichtung der Landtage den Änderungsstaatsvertrag am 17. Juni dieses Jahres unterzeichnen und die Neuregelung nach der Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt.