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Freitag, 29. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Eschershausen (red). "In seiner letzten Sitzung des Samtgemeinderates am 29. Januar wurde der Haushalt für das laufende Jahr verabschiedet. Obwohl die Samtgemeinde, so der Samtgemeindebürgermeister Wolfgang Anders und der Kämmerer Ralf Schaper, nicht auf finanziellen Rosen gebettet ist, wurden fast 1,3 Millionen Euro für Investitionen im Bereich der Stadt Eschershausen in den Haushalt eingestellt. Diese gliedern sich wie folgt auf: 800.000 € für den Neu- und Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses, 355.000 € für ein neues Löschfahrzeug der Ortsfeuerwehr und 140.000 für das Freibad (Erneuerung des Planschbeckens).

Mit diesen Investitionen beginnt die Samtgemeinde weitere Projekte, deren Durchführung der Samtgemeinderat für notwendig erachtet hat. So müssen am Feuerwehrgerätehaus die Garagen für die Fahrzeuge erweitert werden, da sie für die Fahrzeuge neuerer Generationen zu klein geworden sind. Dazu hat die Samtgemeinde bereits im letzten Jahr ein angrenzendes Grundstück erworben. Die diesbezüglichen Planungen sind bereits angelaufen. Auf Nachfrage bei der Samtgemeinde wurde mitgeteilt, dass zudem für 2020 weitere 700.000,00 € für den Bereich der Ortsfeuerwehr Eschershausen vorgesehen sind.

Rechnet man alle Investitionen zusammen, fließen allein in den Jahren 2019 und 2020 circa 2 Millionen Euro in die Raabestadt. Die Vorhaben der Samtgemeinde zeigen ganz deutlich, dass auch die neue Samtgemeinde "ihren" Standort Eschershausen erheblich stärkt. Dies allein, aber auch die erheblichen Investitionen in den letzten acht Jahren, widersprecht letztlich all jenen, die der irrigen Annahme sind, dass Geld nur nach Stadtoldendorf fließt."

Friedhelm Bandke

*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, Weser-Ith News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

Foto: Symbolbild

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