Stadtoldendorf (kp). Die Fußgängerzone in Stadtoldendorf soll nun doch probeweise für den Fahrradverkehr geöffnet werden. Gemeint ist der gesamte Bereich vom Marktplatz bis zum Teichtorplatz. So haben in der gestrigen Stadtratssitzung alle Ratsmitglieder einstimmig entschieden. Nachdem die Stadt Stadtoldendorf vor einigen Jahren bereits Überlegungen angestellt hatte, den Bereich für Fahrradfahrer freizugeben, wurde nach einer Verkehrsschau vorgeschlagen, die Fußgängerzone als verkehrsberuhigten Bereich für den allgemeinen Verkehr auszuweisen. Die Umsetzung scheiterte jedoch an dem vor zwei Jahren erfolgreich durchgeführten Bürgerentscheid. Damals musste, nachdem bereits Straßenschilder zur Verkehrsöffnung aufgestellt wurden, die Beschilderung wieder abgebaut werden.
„Jetzt gibt es doch eine Möglichkeit“, erklärte Jürgen Meyer von der Stadtverwaltung im Rahmen der Ratssitzung. Der Verwaltung liege ein Planungsleitfaden zur Öffnung von Fußgängerzonen für den Radverkehr vor, erstellt vom Freistaat Thüringen und der Fachhochschule Erfurt. Insbesondere sei hier, wie auch auf Stadtoldendorf zuträfe, in der Fußgängerzone der Stadt Gera eine Strecke mit Gefälle überprüft worden. Das Ergebnis: „Die Erprobungsphase hat keine größeren Unfälle ergeben.“ Nach einer kürzlich erneut beantragten Verkehrsschau in der Stadtoldendorfer Fußgängerzone gab es auch für die Homburgstadt ein positives Ergebnis. „Versuchsweise kann hier nun der Fahrradverkehr zugelassen werden“, erklärte Jürgen Meyer.
Nach dem gestrigen Ratsbeschluss kann es jetzt ganz schnell gehen. „Die Beschilderung wird nun bestellt und dürfte in einigen Wochen da sein“, so Stadtdirektor Wolfgang Anders. „Sobald die Schilder aufgestellt sind, kann es losgehen.“ Für alle Fahrradfahrer in der Fußgängerzone gilt dann, Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Zudem würden im Bereich des Teichtorplatzes, in Höhe Einmündung Neue Straße, zwei Sperrbügel aufgestellt werden, damit die Fahrradfahrer nicht ohne Barriere in die Neue Straße einfahren können. Die probeweise Öffnung soll erstmal auf ein Jahr festgesetzt sein. Sollten sich keine größeren Unfälle ereignen, soll eine dauerhafte Öffnung der Fußgängerzone für den Fahrradverkehr erfolgen.