Kreis Holzminden (r). Ob Windräder in Landschaftsschutzgebieten des Landkreises gebaut werden dürfen oder nicht, bleibt erst einmal unklar. Eine ursprünglich beschlossene Grundsatzentscheidung des Kreistages ist nicht rechtssicher genug, deshalb müssen nun alle Gebiete noch einmal einzeln überprüft werden, bevor entsprechende Beteiligungsverfahren überhaupt stattfinden können. Doch das braucht Zeit, wie das mit der Begutachtung eventueller Windpotentialflächen beauftragte Ingenieurbüro erklärt. Die Folge: Der Beschluss über eine öffentliche Auslegung des Regionalen Raumordnungsprogramms kann frühestens im März 2019 erfolgen.
Bereits 2015 hatte der Kreistag den Beschluss gefasst, dass alle Landschaftsschutzgebiete Taburäume für den Bau von Windrädern sein sollten. In vielen Gebieten zwischen Solling und Vogler wären damit Windkraftanlagen nicht mehr möglich gewesen. Doch ein solches pauschales Verbot ist nach neuerer Rechtsprechung nicht haltbar. Die Gerichte fordern eine vorherige Einzelfallprüfung, ob wirklich überall eine Windenergienutzung ausgeschlossen sein muss. Der entsprechende Fachausschuss des Kreistages hatte auf diese neue, veränderte Rechtsprechung reagiert. Es wurde vereinbart, dass die Überprüfungen schon vor dem Beteiligungsverfahren vorgenommen werden sollen, um eine höhere Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Doch so schnell wie geplant, ließen sich die einzelnen Überprüfungen nicht durchführen. Denn die zu überprüfenden Flächen hatten sich als erheblich größer als gedacht herausgestellt. Bis Ende Dezember, hat das zuständige Ingenieurbüro zugesagt, sei man in der Lage, vollständige Unterlagen vorzulegen.
Die Vorstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms mit den entsprechenden potentiellen Nutzungsflächen für Windenergie muss deshalb verschoben werden. Der ursprünglich für Anfang November angesetzte Termin soll jetzt im Februar stattfinden. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung könnte dann spätestens im März 2019 folgen.