Eschershausen-Stadtoldendorf (rus). Hört man sich in Deutschland um, so ist die Samtgemeinde bundesweit eher selten vertreten. Auch in unserer Region kommt man hier und da mal durcheinander: Gemeinde, Stadt, Landkreis, Samtgemeinde – was ist denn nun was? Samtgemeinden sind freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden, die sich zur Stärkung ihrer Verwaltungskraft zusammengeschlossen haben, also Aufgaben bündeln, damit diese nicht jede kleine Gemeinde alleine erledigen muss.
116 solcher Samtgemeinden gibt es in ganz Niedersachsen
Mmindestens 7.000 Einwohner muss sie haben, das ist gesetzlich vorgeschrieben. In der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf gehören die elf Mitgliedsgemeinden Arholzen, Deensen, Dielmissen, Eimen, Heinade, Holzen, Lenne, Lüerdissen, Wangelnstedt mit ihren jeweiligen Ortsteilen und die Städte Eschershausen und Stadtoldendorf dazu, die gemeinsam über 16.000 Einwohner haben.
Verwaltet wird die Samtgemeinde vom Samtgemeindebürgermeister. Der/die Bürgermeister/in ist aber nur eines von insgesamt drei Organen, daneben gibt es noch einen Samtgemeinderat sowie den Samtgemeindeausschuss als Gremien, die allesamt zusammenwirken und auch den Willen des Volkes widerspiegeln. Denn für den Samtgemeinderat wird alle fünf Jahre neu gewählt, aus ihm bildet sich der Samtgemeindeausschuss, der stets in nicht-öffentlichen Sitzungen tagt, während die Sitzungen des Rates in der Regel für jedermann öffentlich sind. Zum 01.01.2011 haben sich die damals noch jeweils bedeutend kleineren Samtgemeinden Eschershausen und Stadtoldendorf zu einer größeren Samtgemeinde zusammengeschlossen und ihr Gebiet vergrößert. Neben der Stadt Holzminden ist die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf heute die zweitgrößte Kommune im Landkreis Holzminden.
Doch auch wenn die Samtgemeinden einige Aufgaben der Gemeinden übernehmen, wie etwa das staatliche Pass- und Ausweiswesen, das Friedhofs- und Feuerwehrwesen oder auch die Trägerschaft von Grundschulen, so bleiben die einzelnen Gemeinden an sich eigenständig, haben sogar einen eigenen Bürgermeister und auch Rat. Bei der Aufgabenverteilung existiert im kommunalen Bereich stets die Unterscheidung in Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises. Aufgaben des eigenen Wirkungskreises sind grundsätzlich Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, wohingegen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises staatliche Aufgaben darstellen, die der Kommune von Bund oder Land zur Erledigung übertragen worden sind, wie beispielsweise die Ausstellung von Personalausweisen.
Die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, die die Samtgemeinde für ihre Mitgliedsgemeinden erfüllt, sind gesetzlich definiert und ergeben sich aus folgender Übersicht:
- Aufstellung der Flächennutzungspläne
- Trägerschaft der allgemein bildenden Schulen, Erwachsenenbildung, Büchereien
- Sportstätten, Gesundheitseinrichtungen, Altenbetreuung
- Brandschutz
- Bau und Unterhaltung von Gemeindeverbindungsstraßen
- Anschluss- und Benutzungszwang
- Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten
- Schiedswesen
Die Hauptsatzung kann weitere Aufgaben regeln
Darüber hinaus können die Mitgliedsgemeinden die Zuständigkeit für weitere Aufgaben des eigenen Wirkungskreises auf die Samtgemeinde übertragen. Diese Aufgaben sind in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf in § 1 der Hauptsatzung geregelt:
- Die Errichtung und Unterhaltung von Kindertagesstätten,
- die Errichtung und Unterhaltung kultureller Einrichtungen, die für das gesamte Gebiet der Samtgemeinde Bedeutung haben,
- Angelegenheiten des Tourismus und der Fremdenverkehrsförderung.
Die gemeindlichen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erfüllen grundsätzlich die Samtgemeinden. Eine Ausnahme stellt der Erlass örtlicher Bauvorschriften dar, wofür die Mitgliedsgemeinden zuständig sind. Außerdem führt die Samtgemeinde die Kassengeschäfte ihrer Mitgliedsgemeinden. Die generelle Unterstützung der Mitgliedsgemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben stellt schließlich eine weitere übergeordnete Aufgabe der Samtgemeinde dar.
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