Kreis Holzminden (red). Die CDU hat einen Antrag auf Fortführung der Förderschule Lernen gestellt. „Wir wollen die Wahlfreiheit der Eltern erhalten und für die Kinder die bestmögliche individuelle Förderung ermöglichen“, begründet der Fraktionsvorsitzende Uwe Schünemann die Initiative. Mit der Schulgesetznovelle der großen Koalition bestehe die Möglichkeit, die Förderschulen Lernen weiterzuführen, so die CDU. Voraussetzung sei die Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes und ein Beschluss des Kreistages.
In dem Antrag heißt es im Beschlussvorschlag: Der Kreistag Holzminden spricht sich auf der Grundlage des Gesetzentwurfs zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (Drucksache 18/168) für eine Fortführung der Förderschule Lernen und die Gewährung eines Bestandsschutzes bis 2028 aus. Damit können weiterhin entsprechend des Bedarfs und der Nachfrage Schülerinnen und Schüler in den fünften Jahrgang der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen eingeschult werden. Es ist zudem schnellstmöglich darüber zu entscheiden, wie die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der in Frage kommenden Kinder sinnvoll über die Möglichkeit der Einschulung an der Förderschule Lernen informiert werden können.
Gleichzeitig ist die Entscheidung dieser Eltern zeitnah abzufragen, um eine entsprechende Bedarfsplanung zu erstellen. Darüber hinaus soll die Kreisverwaltung ein kreisweites pädagogisches Inklusionskonzept zusammen mit dem Förderzentrum Inklusion an der Anne-Frank-Schule, der Planungsgruppe des regionalen Beratungs-und Unterstützungszentrums Inklusive Schule (RZI) sowie den inklusiven Schulen entwickeln. Dieses Konzept berücksichtigt die pädagogischen Konzepte der einzelnen Schulen und beinhaltet konkrete Planungen, wie der Übergang in das inklusive Schulsystem gestaltet wird.
Auf Antrag des Schulträgers ist die Einschulung in den 5. Jahrgang der Förderschule Lernen wieder möglich
In der Begründung zum Antrag der CDU heißt es dazu: Die Koalitionsvereinbarung für die Legislaturperiode 2017-2022 des Niedersächsischen Landtages „Gemeinsam für ein modernes Niedersachsen“ hat festgeschrieben, dass auf Antrag des Schulträgers und entsprechend des Bedarfs und der Nachfrage, Schülerinnen und Schüler wieder in den fünften Jahrgang einer Förderschule Lernen eingeschult werden können. Den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Lernen soll eine wirkliche Wahlfreiheit über die künftige Beschulung und den weiteren Bildungsweg ihres Kindes gegeben werden.
Eltern sollen selber entscheiden können, welche weiterführende Schule ihre Kinder besuchen
Dazu müssen nach Ansicht der Christdemokraten aber die Eltern auch selber entscheiden können, ob ihre Kinder die inklusive Regelklasse an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule oder eher eine Klasse in einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen besuchen. „Wenn Eltern für ihre Kinder eine Beschulung in einer Förderschule Lernen aufgrund der deutlich kleineren Lerngruppen und der Expertise der pädagogischen Fachkräfte wünschen, soll das auch ermöglich werden“, fordert Uwe Schünemann, Unterzeichner des Antrages der CDU. Entscheidend für einen erfolgreichen Schulbesuch und das individuelle Kindeswohl sei demnach insbesondere für die Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Lernen eine bedarfsgerechte Unterstützung sowie eine gute und vertraute Beziehung zu den Lehrkräften und dem weiteren pädagogischen Betreuerstab in der Schule, für die es in den Lerngruppen der Förderschule bessere Voraussetzungen gibt als in den größeren Regelschulklassen. „Es wird erwartet, dass die Landesregierung den Landkreis bei der Umsetzung der Weiterführung der Förderschule Lernen unterstützen wird“, heißt es abschließend.
Foto: Symbolbild