Landkreis Holzminden (red). Während die Landesregierung lediglich 25 Mio. € Soforthilfe für Hochwassergeschädigte vorgesehen hatte, wurde heute mit den Stimmen aller Fraktionen eine Aufstockung auf 50 Mio. € durch einen Nachtragshaushalt beschlossen. Damit sind die Voraussetzungen für die Unterstützung von Privathaushalte, die Erstattung nach dem Katastrophenschutzgesetz sowie die Beseitigung von Schäden bei der kommunalen Infrastruktur geschaffen worden.

Die Fluthilfe für privat Betroffene können bereits beim Landkreis Holzminden beantragt werden. „Damit auch Unternehmen kurzfristig geholfen werden kann und die Kommunen ihre Ansprüche gelten machen können, muss die Landesregierung noch Richtlinien erlassen“, so der Landtagsabgeordnete Uwe Schünemann. Diese sollten jetzt unverzüglich erfolgen. Allein das Beispiel der Firma Kulturbahnhof GmbH Bodenwerder und die Sperrung der Draisinenstrecke zeige, dass hier schnell gehandelt werden muss.

Sollten Unternehmen von der Überschwemmung betroffen sein, können Sie sich direkt an die NBank unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Sinnvoll sei, dass die Details für die Abwicklung der Entschädigung der Kommunen zunächst mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden.

Foto: CDU