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Mittwoch, 19. November 2025 Mediadaten Fankurve
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Berlin/Hannover (red). Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 13. November 2025 eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes beschlossen. Ziel ist es, den Erwerb von Lachgas und Substanzen, die zur Herstellung von K.O.-Tropfen missbraucht werden können, deutlich zu erschweren. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt die Entscheidung und spricht von einem wichtigen Schritt im Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Schärfere Regeln als Reaktion auf wachsende Gefahren

Nach Angaben des Ministers wird mit der Gesetzesänderung eine entscheidende Lücke geschlossen. Lachgas werde zunehmend als leicht verfügbare Freizeitdroge genutzt – häufig ohne Kenntnis der erheblichen Risiken. Die Gesundheitsgefahren reichten von Schwindel und Bewusstlosigkeit bis hin zu schweren Nervenschäden, Blutbildungsstörungen oder psychischen Folgen. Besonders problematisch sei der Verkauf in jugendgerechten Verpackungen oder in Automaten in Schulnähe.

Kinder und Jugendliche sollen besser geschützt werden

Philippi betont, dass das Gesetz ausdrücklich nur die missbräuchliche Nutzung erfasse. Medizinische und industrielle Anwendungen von Lachgas blieben davon unberührt. Gleichzeitig solle die Normalisierung des Konsums unter Jugendlichen gestoppt werden, da dieser in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe.

Auch Zugang zu K.O.-Tropfen soll erschwert werden

Neben Lachgas nimmt der Beschluss auch Substanzen in den Blick, die zur Herstellung von K.O.-Tropfen genutzt werden können. Diese würden oftmals zum Begehen von Straftaten eingesetzt. Aufgrund ihrer schwer nachweisbaren Eigenschaften stellten sie Justiz und Kliniken vor große Herausforderungen. Maßnahmen, die den Zugang erschweren, seien daher dringend notwendig.

Niedersachsen hatte Initiative angestoßen

Bereits im September hatte Niedersachsen eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Philippi verwies damals wie heute auf die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Risiken des Missbrauchs von Lachgas und K.O.-Tropfen und sieht die jetzige Entscheidung als wichtigen Erfolg im bundesweiten Gesundheitsschutz.

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