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Mittwoch, 12. März 2025 Mediadaten Fankurve
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Hannover (red). Wie kann die Weidetierhaltung in Niedersachsen trotz der Rückkehr des Wolfs zukunftssicher gestaltet werden? Mit dieser Frage befasst sich das Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf“, das Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte ins Leben gerufen haben. In einem aktuellen Treffen mit Naturschutz-, Landwirtschafts- und Schafzuchtverbänden ging es um eine vereinfachte und verbesserte Förderung von Weidetierhaltung, Deichschafen und Herdenschutzmaßnahmen, die noch in diesem Jahr umgesetzt werden soll.

Im Mittelpunkt standen die überarbeitete „Richtlinie Wolf“, die wirtschaftliche Belastungen durch den Wolf abfedern soll, sowie die neue „Richtlinie SchaNa“, die eine pauschale Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung für Naturschutzzwecke einführt.

Vereinfachte Förderung für Weidetierhalter

Umweltminister Christian Meyer betont: „Unser Ziel ist es, Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bestmöglich zu unterstützen, ohne sie mit den wirtschaftlichen Folgen des Herdenschutzes allein zu lassen. Deshalb haben wir die Förderung entbürokratisiert und eine pauschale Prämie eingeführt.“ Diese beträgt 40 Euro pro Schaf oder Ziege auf normalen Weideflächen und 50 Euro pro Tier auf Deichflächen. Ziel sei es, die Weidehaltung zu stärken und gleichzeitig den Hochwasserschutz zu verbessern. „Der Wolf wird in Niedersachsen bleiben, deshalb brauchen wir nachhaltige Lösungen für die Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolfsschutz“, so Meyer.

Auch Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte sieht in der neuen Förderstruktur einen wichtigen Fortschritt: „Die Neuaufstellung der Herdenschutzmaßnahmen sorgt für eine praxisnahe und zukunftsfähige Weidetierhaltung. Besonders wichtig war uns, die Verfahren zu vereinfachen, damit die Förderung direkt bei den Betrieben ankommt.“ Für Schaf- und Ziegenhalter mit weniger als elf Tieren bleibt die 100-Prozent-Zaunbauförderung bestehen, während größere Betriebe die neue SchaNa-Prämie in Anspruch nehmen können.

Zusätzlich wurde die Tierwertgrenze für den Herdenschutz in der „Richtlinie Wolf“ von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben – ein wichtiger Schritt insbesondere für Pferdehalterinnen und -halter. Auch die Vergabebestimmungen für den Herdenschutz wurden vereinfacht, um Betriebe zu motivieren, die Schutzmaßnahmen zu verbessern.

Neue Regeln für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen bei Rindern und Pferden

Bislang konnten Betriebe Herdenschutzmaßnahmen für Rinder und Pferde nur dann gefördert bekommen, wenn sie direkt von einem amtlich bestätigten Wolfsriss betroffen waren. Künftig sollen sogenannte Förderkulissen geschaffen werden, die sich am Territorium des schadensverursachenden Wolfsrudels orientieren.

Dabei gilt:

  • Zwei Risse von Rindern in zwölf Monaten führen zur Einrichtung einer „Rinderkulisse“.
  • Zwei Risse von Pferden in zwölf Monaten führen zur Einrichtung einer „Pferdekulisse“.
  • Ein Riss eines Pferdes und eines Rindes in zwölf Monaten führt zur Einrichtung einer „Rinder- und Pferdekulisse“.

Die Gültigkeit dieser Kulissen beträgt zunächst zwölf Monate ab dem zweiten Riss, kann aber durch weitere Vorfälle verlängert werden. Direkte Schadensbetroffene erhalten unabhängig von weiteren Vorfällen finanzielle Unterstützung. Übersichtskarten mit den aktuellen Förderkulissen werden regelmäßig durch das NLWKN-Wolfsbüro erstellt und auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen veröffentlicht.

NABU: Flächendeckender Herdenschutz bleibt essenziell

Der NABU-Landesverband Niedersachsen begrüßt die neuen Regelungen. „Ein flächendeckender und fachgerechter Herdenschutz ist die einzige Möglichkeit, um Nutztiere langfristig vor Wolfsübergriffen zu schützen“, betont Frederik Eggers. Die überarbeitete „Richtlinie Wolf“ und die neue „SchaNa“-Förderung seien wichtige Schritte, um Weidetierhalter finanziell zu entlasten. Gleichzeitig fordert Eggers, dass die Fördermittel konsequent genutzt werden, um den flächendeckenden Herdenschutz weiter auszubauen. „Die meisten Nutztierschäden passieren dort, wo kein Schutz vorhanden ist. Das muss sich ändern, wenn wir ein konfliktarmes Zusammenleben mit dem Wolf ermöglichen wollen.“

Die geplanten Maßnahmen sollen ab der Weidesaison 2025 starten und bieten Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern eine unbürokratische Möglichkeit, ihre Tiere besser zu schützen und wirtschaftliche Einbußen auszugleichen. Weitere Informationen zur Förderung finden Interessierte auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/thema/405_Richtlinie_Wolf

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