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Sonntag, 01. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Niedersachsen (red). Babys und Kleinkinder haben eine empfindliche Haut. Deshalb ist für sie ein ausreichender Schutz vor Sonnenbrand besonders wichtig. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat in diesem Jahr bisher 14 Sonnenschutzmittel für Babys und Kleinkinder untersucht. Beim Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) des LAVES in Lüneburg wurden neben den wichtigsten Inhaltsstoffen, wie die UV-Filter, auch die Kennzeichnung der Pflichtangaben, beispielsweise Angabe zur Haltbarkeit, und die freiwilligen Werbeangaben der Hersteller, wie „ohne Konservierungs- und Duftstoffe“, überprüft. Das erfreuliche Ergebnis: Sämtliche Proben entsprachen den rechtlichen Anforderungen. 

Das LAVES untersucht regelmäßig verschiedene Sonnenschutzmittel. Im Zuge eines bundesweiten Monitorings stand 2019 die Untersuchung von Schwermetallen (insbesondere Cadmium) in Sonnenschutzmitteln mit mineralischen UV-Filtern im Fokus. Es wurden insgesamt 16 Proben analysiert. Schwermetalle sind in kosmetischen Mitteln verboten, können aber über die mineralischen UV-Filter Titandioxid und Zinkoxid in kosmetische Produkte gelangen. Mineralische UV-Filter wirken wie winzige Spiegel auf der Oberfläche der Haut und reflektieren die UV-Strahlung. Bei der Untersuchung von sieben Sonnenschmutzmitteln mit mineralischen UV-Filtern waren die Schwermetallgehalte alle unauffällig. Zusätzlich wurden die Proben auf Konservierungsstoffe, organische UV-Filter und allergene Duftstoffe sowie der mikrobiologische Status untersucht. Auch hier entsprachen alle Produkte den rechtlichen Vorgaben. Insgesamt blieben damit auch diese 16 Proben ohne Beanstandung. 

Rückblick: Von insgesamt knapp 200 untersuchten Sonnenschutzprodukten aus dem Zeitraum 2014 bis heute wurden lediglich sieben Erzeugnisse aufgrund von Kennzeichnungsmängeln beanstandet. Dazu zählten beispielsweise irreführende Angaben bezüglich der Schutzwirkung sowie fehlende oder unzulängliche Angaben zu Bestandteilen.

Ein langer Aufenthalt in der Sonne kann gefährliche Folgen haben. UV-Strahlen können zu schweren Sonnenbrand und langfristig zu Hautkrebs führen. Um die Haut zu schützen, sollte unbedingt ein Sonnenschutzmittel verwendet werden.

Sonnenschutzmittel sollten vor einem Aufenthalt in der Sonne aufgetragen werden, um den gewünschten Schutz zu erreichen. Es sollten Sonnenschutzmittel mit ausreichendem UV-Schutz angewendet werden. Je höher der Gehalt an UV-Filtern in einem Produkt ist, desto höher ist die Schutzwirkung. Dies ist am deklarierten Lichtschutzfaktor erkennbar. Um den angegebenen Lichtschutzfaktor zu erreichen und in der Sonne aufrechtzuerhalten, muss ausreichend Sonnenschutz aufgetragen werden. Als Faustregel gilt: sechs Teelöffel (etwa 36 Gramm) werden für den Körper eines durchschnittlichen Erwachsenen benötigt. Auch Sonnenschutzmittel mit hohen Lichtschutzfaktoren bieten keinen vollständigen Schutz vor UV-Strahlen. Babys und Kleinkinder sind insbesondere vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Deren Haut sollte weitestgehend mit Kleidung bedeckt werden, für unbedeckte Hautstellen sollte ein Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (mindestens 30) verwendet werden. Weitere umfassende Informationen zum Thema Sonnenschutz sind auf unserer Internetseite im Artikel Sommer, Sonne - Sonnenbrand zu finden. Dort werden Fragen, wie „Worauf ist bei Sonnenschutzprodukten zu achten“ oder „Welchen natürlichen Sonnenschutz gibt es?“ und „Was sind eigentlich Lichtschwielen“ beantwortet.

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