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Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Hannover (red). Anlässlich neuer nachgewiesener Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Westpolen sind die zuständigen Behörden in Niedersachsen in hoher Alarmbereitschaft. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast ruft Landwirtinnen und Landwirte sowie Behörden noch einmal zu Wachsamkeit auf.

„Wir sind in höchster Alarmbereitschaft. Ein Ausbruch der ASP in Niedersachsen hätte dramatische Konsequenzen für unsere Landwirtschaft. Auf diesen Ernstfall sind wir seit langer Zeit vorbereitet“, sagte die Ministerin. „Dennoch bitte ich alle zuständigen Behörden in den Landkreisen aber auch die schweinehaltenden Betriebe darum, die Präventionsmaßnahmen peinlich genau einzuhalten, um diese Katastrophe weiterhin erfolgreich aufzuhalten.“ Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) habe den jüngsten „Sprung“ der Tierseuche in Richtung der Brandenburgischen Grenze zum Anlass genommen, noch einmal alle betroffenen Behörden und Verbände auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen hinzuweisen.

Zudem hat Niedersachsen in den vergangenen Monaten bereits einen breiten Katalog an Maßnahmen umgesetzt, um eine Einschleppung der ASP zu verhindern und im Fall eines Ausbruchs bestmöglich vorbereitet zu sein. Dazu gehört die Sensibilisierung von Schweinehaltern, Jägern, Viehhändlern und Transportunternehmen – etwa mittels Merkblättern und Infoveranstaltungen. Auch landes- und bundesweite Übungen werden regelmäßig durchgeführt, um die Abläufe bei einem Seuchenfall einzuüben und zu optimieren. Eine Arbeitsgruppe zur ASP entwickelt die landesweite Bekämpfungs- und Prophylaxe-Strategie kontinuierlich weiter.

Im Rahmen des niedersächsischen Wildschweinmonitorings werden erlegte Wildschweine sowie gefundenes Fallwild bereits stichprobenartig auf ASP untersucht. Die Veterinärbehörden wurden hierzu mit Probenmaterial ausgestattet, welches an die Jäger weitergegeben wird. Diese erhalten für ihre Mithilfe – bei der Prävention sowie im Ausbruchsfall – eine Aufwandsentschädigungen für das Auffinden von toten Wildschweinen sowie für die vermehrte Bejagung des Schwarzwildes.

Im Nachtragshaushalt 2018 wurden für die ASP-Prävention rund zwei Millionen Euro pro Jahr und für die Bekämpfung gleichfalls etwa zwei Millionen Euro eingestellt. Die Mittel sind auch für den Haushalt 2020 beantragt. Mit dem Geld werden unter anderem die Beschaffung von geeigneten Wildsammelcontainern, Bergesets und Zaunmaterial finanziert.

Hintergrund: Der polnische Veterinärdienst informierte in dieser Woche über neue Nachweise der ASP bei Wildschweinen in den Landkreisen Wschowa und Novosol. Die Ausbruchsorte liegen etwa 80 Kilometer von der Grenze zu Brandenburg entfernt. Insgesamt wurde der ASP-Erreger in diesen Landkreisen seit dem 14. November bereits bei 20 Wildschweinen festgestellt (Stand 20. November 2019). Eine Schutzzone wurde errichtet und umzäunt. Seit fünf Jahren gibt es ein Seuchengeschehen im Osten von Polen, das ungefähr 250 Kilometer von dem jetzigen Fall entfernt ist.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. ASP ist nicht auf Menschen übertragbar und daher für den Menschen ungefährlich.

Mehr Informationen und Materialien finden Sie unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de

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