Grohnde (red). Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Grohnde fristgerecht über zwei Ereignisse gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert. Beim ersten Ereignis wurde im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass an einem von insgesamt vier Notstromdieseln die Rohrschelle einer Kühlwasserleitung aufgrund einer gebrochenen Schraube nicht mehr fest saß. Dadurch kam es an einer Rohrverbindung zu einem geringfügigen Kühlwasseraustritt. Das Ereignis wurde nach dem Kriterium N (normal) 2.1.1 (INES 0) gemeldet. Beim zweiten Ereignis wurde durch einen Defekt in einer Elektronikbaugruppe das Öffnen eines Kuppelschalters in der Schaltanlage verursacht, daraufhin startete bestimmungsgemäß einer der insgesamt vier Notstromdiesel. Dieses Ereignis wurde nach dem Kriterium N (normal) 2.5.7 (INES 0) gemeldet. Beide Ereignisse sind unabhängig voneinander und hatten keine radiologischen Auswirkungen auf die Umwelt, Personen oder den sicheren Anlagenbetrieb