Donnerstag, 11. Dezember 2025 Mediadaten Fankurve
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Bad Pyrmont (red). Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bad Pyrmont ist vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen darüber informiert worden, dass es möglicherweise durch produktionsbedingte Mängel an „Wolff“-Holzstegträgern zu Problemen mit deren Tragfähigkeit in Dachkonstruktionen kommen kann. Gebäude mit solchen Holzstegträgern im Dach sollten deshalb von den Eigentümerinnen und Eigentümern überprüft werden.

„Wolff“-Holzstegträger sind geklebte Holzträger mit Doppel-T-Querschnitt. Sie bestehen aus zwei Gurten an der Ober- und Unterseite sowie einem verbindenden Steg in der Mitte. Die Höhe der Träger variiert zwischen 40 Zentimetern und 1,20 Metern. Die „Wolff“-Holzstegträger waren in den Jahren von 1958 bis 1970 zugelassen. Das Niedersächsische Ministerium weist in seinem Erlass darauf hin, dass auch bis 1995 durch Lizenzfertigungen ähnliche Konstruktionen ausgeführt wurden. In der Regel wurden die „Wolff“-Holzstegträger vor allem bei landwirtschaftlichen Gebäuden wie Scheunen, Reithallen und Unterständen sowie bei gewerblichen oder privaten Hallen und Gewerbebauten eingesetzt.

Der Anlass der Mitteilung durch das Ministerium ist ein Vorfall an der St.-Elisabeth-Kirche in Kassel. Am 6. November 2023 war das Dach der Kirche vollständig und ohne Vorankündigung eingestürzt. Als Ursache wird ein Versagen der mit Harnstoffharz ausgeführten Generalkeilzinkenverbindung in Firstnähe vermutet.

Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer werden aufgefordert zu recherchieren, ob die Dächer ihrer Gebäude möglicherweise unter Verwendung von „Wolff“-Stegträgern oder vergleichbaren Bauweisen errichtet worden sind. Falls Dächer unter Verwendung der beschriebenen Stegträger errichtet worden sind, wird den Eigentümerinnen und Eigentümern dringend empfohlen, ihre Gebäude auf Standsicherheit überprüfen zu lassen.

Die Stadt bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die bei einer Baumaßnahme solche verklebten Holzstegträger errichten ließen, um Kontaktaufnahme mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Weitere Informationen einschließlich einer genauen Beschreibung der „Wolff“-Holzstegträger finden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Bauen und Verkehr, der auf der Homepage der Stadt Bad Pyrmont verlinkt ist.

Mitteilungen und Rückfragen können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch an Kerstin Groppe-Seitz unter der Telefonnummer 05281 949-170 gerichtet werden.

Der Erlass ist hier abrufbar: https://www.stadt-badpyrmont.de/aktuelles/pressemitteilungen/2025/dezember/wolff-stegtraeger-erlass-vom-6.10.2025-geschwaerzt-1.pdf?cid=y7p

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