Hameln (red). Eine erfreuliche Nachricht für die Kundschaft der Kreisabfallwirtschaft (KAW) kurz vor Weihnachten: Die Gebühren für die Rest- und Biomülltonnen für Privathaushalte konnten zum dritten Mal in Folge leicht gesenkt werden.
Ab dem 19. Dezember 2024 werden die neuen Gebührenbescheide verschickt.
In der Sitzung des Kreistags am 17. Dezember 2024 wurde die neue Abfallgebührensatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2025 beschlossen. In den kommenden Tagen erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Hausverwaltungen im Landkreis Hameln-Pyrmont Post von der KAW.
Die Bescheide basieren aus fertigungstechnischen Gründen auf einem Datenstand vom 25. November 2024. Später eingegangene Änderungen bezüglich Eigentum oder Behältern werden in separaten Bescheiden berücksichtigt und die geänderten Bescheide nachträglich versendet.
Die KAW hat die neuen Abfallgebühren auch auf ihrer Website veröffentlicht: https://kaw.hameln-pyrmont.de/Service/Gebühren.
Fragen zu den neuen Gebühren und Bescheiden beantwortet der KAW-Kundenservice per E-Mail unter