Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Hameln (red). Mit den länger werdenden Tagen und dem sich ankündigenden Frühling ist es für viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer mal wieder an der Zeit, sich mit der Gartengestaltung zu beschäftigen. Unabhängig davon, ob es sich um eine Neuanlage oder die Umgestaltung der vorhandenen Gartenfläche handelt, sollte die Entscheidung umweltbewusst und klimafreundlich ausfallen. Keine Option sollte dagegen ein Schottergarten sein. 

Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat dazu bereits entsprechend informiert, wonach von Schottergärten vor allem deswegen abzuraten ist, weil sie eintönig, starr und ohne Leben sind. Außerdem sind diese, entgegen der weit verbreiteten Annahme, nur kurzzeitig, aber nicht auf Dauer pflegeleicht. Artenreiche Vorgärten können tatsächlich pflegeleicht gestaltet werden und bieten dennoch der heimischen Tierwelt Nahrung und Lebensraum.

Doch neben dem Werben für natur- und klimafreundliches Handeln, weist die Kreisverwaltung Grundstückseigentümer ausdrücklich auf die Illegalität von Schottergärten, und die möglichen Konsequenzen, hin. In der Niedersächsischen Bauordnung ist ausdrücklich verankert, dass die Beseitigung und Begrünung der versiegelten Flächen durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde angeordnet werden kann.

Und dies kann auf Grundlage des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz durchaus mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Die Höhe einer möglichen Zwangsgeldandrohung würde sich im Einzelfall daran orientieren, was die Beseitigung (und Begrünung) des jeweiligen Schottergartens kosten würde. Eine Zahlung des angedrohten Zwangsgeldes könnte nur durch die Umsetzung der geforderten Maßnahmen vermieden werden.

Die Möglichkeit, den Rückbau von Schottergärten anzuordnen, wird der Landkreis Hameln-Pyrmont in Zukunft verwaltungsrechtlich umsetzen. Dies sollten Grundstückseigentümer bei er (Um-)Gestaltung ihrer Gärten unbedingt in ihre Überlegungen mit einfließen lassen. Ebenso sollte, vor diesem Hintergrund, bereits jetzt das Vorhandensein eines Schottergärten, als wertmindernder Faktor, bei der Bewertung des Grundstückes berücksichtigt werden.

„Blühende Gärten sind nicht nur aus Umweltgründen die richtige Alternative, sie dienen auch dem Werterhalt des Eigentums“, betont Landrat Dirk Adomat, „denn wer statt Schottergärten auf blühende Alternativen setzt, tut nicht nur etwas Gutes für Natur und Klimaschutz, sondern auch langfristig für den eigenen Geldbeutel.“

Praktische Tipps für die Anlage naturnaher Gärten sind in der Broschüre „Vorgärten im Landkreis Hameln-Pyrmont - lebendig, bunt und pflegeleicht -“ zu finden. Diese wurde in Kooperation mit dem NABU erstellt und ist kostenlos im Kreishaus erhältlich. Hier Blühende Gärten schonen die Natur und den Geldbeutel / Landkreis Hameln-Pyrmont steht die Broschüre online zur Verfügung.

Foto: Landkreis Hameln-Pyrmont

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