Holzminden (red). Gesundheitseinrichtungen obliegen besonderen Vorgaben, die als Schutzmaßnahmen dienen, um die Verbreitung der Coronavirus-Krankheit zu verhindern. Ab dem 1. März entfällt die allgemeine Corona-Testpflicht, um das Krankenhaus zu betreten. An der FFP2-Maskenpflicht wird beibehalten, für die Personen, die das Krankenhaus sowie die Medizinischen Versorgungszentren aufsuchen möchten. Die aktuelle Besuchszeit von 12 bis 17:30 Uhr bleibt bestehen. Für die Dauer des Besuchs innerhalb dieser Zeit liegen keine Beschränkungen mehr vor. Über Art und Dauer der Einschränkungen kann aktuell keine Auskunft gegeben werden. Das Krankenhaus bittet um Verständnis.
Anzeige
Aktuelle Besuchsregeln im Krankenhaus ab dem 1. März: Testpflicht entfällt - FFP2-Maskenpflicht bleibt
Anzeige
Anzeige