Landkreis Holzminden (red). Am 31. Januar ist die niedersächsische Absonderungsverordnung zur Coronapandemie beendet worden. Für Infizierte bedeutet das eine höhere Eigenverantwortung. Was müssen Infizierte künftig tun?
Die Pflicht, sich im Fall einer Corona-Infektion für mindestens fünf Tage abzusondern, entfällt in Zukunft. Auch gibt es keine weitere Verpflichtung mehr, sich mittels eines negativen Selbst- und Schnelltests freizutesten oder die Infektion mit einem solchen Test zu überprüfen. Auch das Gesundheitsamt wird die regelmäßigen Informationsschreiben für Infizierte einstellen.
Dennoch empfiehlt das Gesundheitsamt allen Menschen, die sich mit einem SARS-CoV-2-Virus infiziert haben, eigenverantwortlich möglichst für fünf Tage Kontakte zu vermeiden bzw. sie auf ein Minimum zu reduzieren. Bei nicht vermeidbaren Kontakten während der Phase der Erregerausscheidung sollte eine Maske (FFP2 oder medizinische Maske) getragen werden.
Das Gesundheitsamt weist aber auch darauf hin, dass für Personen in medizinischen, pflegerischen und anderen Gesundheitseinrichtungen nach der niedersächsischen Corona-Verordnung die entsprechenden Testpflichten und Zugangsregelungen weiter gelten. Auch gilt in diesen Einrichtungen weiterhin die Maskenpflicht. Für diese Einrichtungen gelten noch die entsprechenden Empfehlungen des RKI (Robert Koch-Institut).