Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kreis Holzminden (r). Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat die Impfteams der kommunalen Gesundheitsämter mit einem Erlass am Donnerstag erneut auf die Möglichkeit der Auffrischungsimpfung von Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren hingewiesen. Eine dritte Impfung dient dem Schutz der Jugendlichen und sollte auch für diese Altersgruppe mit einem Abstand von mindestens drei Monaten zur zweiten Impfung möglich sein, wenn die Jugendlichen und ihre Eltern das wünschen.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt dazu: „Aus unserer Sicht besteht absolut kein Anlass, Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren eine Auffrischungsimpfung zu verwehren. Angesichts der rapiden Ausbreitung der Omikron-Variante bin ich im Gegenteil davon überzeugt, dass wir so vielen Niedersächsinnen und Niedersachsen wie möglich eine Auffrischungsimpfung anbieten sollten. Es zeichnet sich immer mehr ab, dass wir drei Impfungen brauchen, um möglichst gut vor Omikron geschützt zu sein. Dies gilt für die Erwachsenen ebenso wie für die Jugendlichen.“

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Auffrischungsimpfungen derzeit für Personen ab 18 Jahren. Viele Ärztinnen und Ärzte orientieren sich an den Empfehlungen der STIKO. Das Land hat keine Möglichkeit, Ärztinnen und Ärzte anzuweisen, auch Jugendlichen eine Auffrischungsimpfung anzubieten. „Diese Freiheit der Ärztinnen und Ärzte ist selbstverständlich zu akzeptieren. Jugendliche und ihre Eltern, die sich für eine Auffrischungsimpfung entscheiden, sollten sich deshalb bei Ihrer Hausarztpraxis oder ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt informieren, ob es vor Ort Impfangebote für sie gibt“, so Ministerin Behrens.

Stand heute haben laut des Impfquotenmonitorings des RKI bereits 44,7 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Das entspricht einem Anteil von mehr als 61 Prozent der Personen mit einer Grundimmunisierung durch eine abgeschlossene Impfserie. Niedersachsen liegt mit Blick auf die Auffrischungsimpfungen auf Platz 2 im Vergleich der Bundesländer.

In der Altersgruppe der 12-17-Jährigen haben bereits 8,8 Prozent eine Auffrischungsimpfung erhalten, dies bedeutet Platz 3 im Ländervergleich. Viele Landkreise und kreisfreie Städte bieten Impftermine über das Impfportal des Landes unter www.impfportal-niedersachsen.de an. Weitere Informationen zur COVID-Schutzimpfung und den Impfangeboten der Kommunen finden Sie unter www.impfen-schuetzen-testen.de

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255