Landkreis Hameln-Pyrmont (red). In der kommenden Woche bieten die mobilen Impfteams (MIT) im Landkreis Hameln-Pyrmont folgende öffentliche Impf-Termin gegen das Corona-Virus an:
Vom 6. bis 10. Dezember 2021 - 9:00-15:30 Uhr in Hameln, Stadtgalerie (im Untergeschoss), Pferdemarkt 1 (Eingang über die Zehnthofstraße), 31785 Hameln
Mittwoch, 8. Dezember 2021 - 9:00-15:30 Uhr in Bad Pyrmont, Konzerthaus, Heiligenangerstr. 6, 31812 Bad Pyrmont
Donnerstag, 9. Dezember 2021- 9:00-15:30 Uhr in Emmerthal, Dorfgemeinschaftshaus, Am Wiecherhof 2, 31860 Emmerthal
Zusätzlich sind die MIT in der kommenden Woche kreisweit in Alten- und Pflegeeinrichtungen im Einsatz.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Geimpft werden können alle Personen ab 12 Jahren. Minderjährige können nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person geimpft werden. Personen, die geimpft werden möchten, werden gebeten, ihren Personalausweis oder einen anderen Ausweis sowie ihren Impfpass mitzubringen. Bei einem spontanen Besuch wird ein Nachweis zur Beilage in den Impfpass ausgehändigt.
Die mobilen Impfteams des DRK führen im Rahmen dieser Impfaktionen Erst-, Zweit und ggf. Auffrischungsimpfungen (Drittimpfungen) mit den Impfstoffen von BionTech und Moderna durch. Bei Zweitimpfungen müssen 3 Wochen zwischen den Terminen der Erst- und Zweitimpfung liegen.
Für diejenigen, die die Erstimpfung von dem mobilen Team erhalten haben, ist auch eine Zweitimpfung wiederum durch das mobile am selben Standort - nach frühestens drei Wochen - sichergestellt. Alternativ kann auch zu einem späteren Zeitpunkt, ggf. an einem anderen Standort, das Angebot einer Zweitimpfung durch das mobile Team wahrgenommen werden.
Auffrischungsimpfungen (sog. Booster-Impfungen) werden gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung allen Personen über 18 Jahren angeboten. Seit der Zweitimpfung sollten 6 Monate vergangen sein. Die Auffrischung ist zunächst vor allem Personen mit Immundefizienz, Personen ab dem 70. Lebensjahr, Bewohner*innen und Betreute in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen anzuraten.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei großem Andrang bereits vor Ende des Impfzeitraums keine Impfungen mehr möglich sind. Ein Anspruch auf eine Impfung besteht nicht.
Um die Wartezeit zu verkürzen, werden alle Impfwilligen darum gebeten, nach Möglichkeit einen ausgefüllten Aufklärungs- und einen Anamnesebogen ausgedruckt zur Impfung mitzubringen. Diese Bögen können hier www.hameln-pyrmont.de/impfen heruntergeladen werden.