Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Landkreis Holzminden (red). Seit Sonntag gilt im Landkreis Holzminden die Warnstufe 1 der Corona-Verordnung. Nachdem schon seit zwei Wochen das Erreichen der 50er-Inzidenz zu einer Verschärfung der Regeln vor allem bei Zusammentreffen von mehr als 25 Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, geführt hat, war am Wochenende eine neue Allgemeinverfügung nötig. 

Landesweit hat die Anzahl der mit Corona-Infizierten belegten Intensivbetten mehr als fünf Tage lang die fünf Prozent überschritten. Nach der derzeit geltenden Niedersächsischen Verordnung sind damit zwei der drei Kriterien erfüllt, nach der per Allgemeinverfügung die Warnstufe 1 ausgerufen werden muss. Die 3G-Regel, nach der alle Gäste oder Teilnehmenden entweder getestet, genesen oder geimpft sein müssen, gilt künftig für alle gastronomischen Betriebe, körpernahe Dienstleistungen und sämtliche Sportveranstaltungen. Eine Aufhebung der Warnstufe kann erst dann wieder erfolgen, wenn die Inzidenz fünf Tage lang unter die 35 gesunken ist oder die Intensivbettenbelegung landesweit ebenso lang unter fünf Prozent sinkt.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255