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Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Landkreis Hameln-Pyrmont (red). Am heutigen Freitag liegt der Leitindikator „Intensivbetten“ in Niedersachsen mit 5,3 % den 5. Tag in Folge über dem Schwellenwert von 5% zur Feststellung der Warnstufe 1. Da auch der Leitindikator „Neuinfizierte“ in Hameln-Pyrmont seit längerer Zeit über dem entsprechenden Schwellenwert von 35 (aktuell 71,3) liegt, müsste der Landkreis HamelnPyrmont gemäß der derzeit gültigen Nds. Corona-Verordnung heute das Erreichen der Warnstufe 1 mit einer Allgemeinverfügung feststellen. Der Landkreis Hameln-Pyrmont wird jedoch davon absehen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Die derzeit geltenden Regelungen bleiben damit bis auf Weiteres gültig. Der Grund hierfür liegt in der vom Land Niedersachsen angekündigten neuen Nds. Corona-Verordnung, die ab Mittwoch, den 22. September 2021, in Kraft treten soll. 

Gemäß dem derzeit vorliegenden Entwurf dieser neuen Nds. CoronaVerordnung soll die Feststellung der Warnstufe 1 dann nur noch erfolgen, wenn der Leitindikator „Hospitalisierung“ (nicht „Intensivbetten“) sowie ein weiterer Leitindikator den Schwellenwert fünf aufeinanderfolgende Werktage überschreitet. Dies ist beim Leitindikator „Hospitalisierung“ derzeit nicht der Fall. Dementsprechend würde nach derzeitigem Stand gemäß der neuen Nds. Corona-Verordnung ab Mittwoch, den 22.9.2021, im Landkreis Hameln-Pyrmont keine Warnstufe mehr gelten. Eine heute vom Landkreis Hameln-Pyrmont veröffentlichte Allgemeinverfügung wäre erst ab Sonntag, den 19.9.2021, gültig und würde somit nur wenige Tage gelten. Auch entspricht die Feststellung der jetzigen Warnstufe 1 inhaltlich nicht mehr der „neuen“ Warnstufe 1. Damit würden sich die Corona-Regeln im Landkreis Hameln-Pyrmont innerhalb sehr kurzer Zeit mehrfach ändern. 

Aus diesen Gründen verzichtet der Landkreis Hameln-Pyrmont auf eine Feststellung der Warnstufe 1. Ein mehrfacher Wechsel der Corona-Regeln im Landkreis innerhalb weniger Tage würde voraussichtlich zu einer Unsicherheit der geltenden Vorschriften bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. Über eine Feststellung einer Warnstufe nach der neuen Nds. Corona-VO wird der Landkreis Hameln-Pyrmont rechtzeitig informieren.

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