Kreis Holzminden (rus). In der letzten Stufe der Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 in Niedersachsen dürfen sich nun auch Wahlhelfer für eine Impfung gegen Covid-19 anmelden. Seit dieser Woche gehören sie zu dem berechtigten Personenkreis, wenn die Personen ein Wahlehrenamt in einer kreisangehörigen Gemeinde, Stadt oder Landkreis ausüben werden. Im September stehen Kommunal- und Bundeswahlen an, sodass die Wahlämter gleich zwei Mal Wahlvorstände benötigen.
Anmeldungen zur Impfung sind über das Internetportal www.impfportal-niedersachsen.de möglich oder über die eingerichtete Impf-Hotline unter 0800/9988665. Sollten keine Termine im Impfzentrum verfügbar sein, kann ein Platz auf der Warteliste reserviert werden. Als Nachweis für die Impfberechtigung reicht das Anschreiben des Wahlamtes zur Einberufung in einen Wahlvorstand aus.