Kreis Holzminden (rus/red). Seit dem 18. Mai liegen die Inzidenzen im Kreis Holzminden bereits unter der Marke von 50 und damit mehr als fünf Werktage. Während das Robert-Koch-Institut auch am Mittwoch mit 38,3 einen Wert deutlich unter 50 angibt (Vortag 44,0), tritt nun auch die gestern veröffentlichte Allgemeinverfügung in Kraft. Ab sofort entfällt damit die bisherige Testpflicht in einer Vielzahl von Einrichtungen des Einzelhandels - sollte die Inzidenz weiter unter 50 bleiben. Bundesweit liegt sie mit 46,8 heute ebenfalls erstmals seit Oktober 2020 wieder unter der 50er Marke.
„Es wird festgestellt, dass die nach § 1 a Abs. 3 maßgebliche 7-Tage-Inzidenz der mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Personen von 50 im Landkreis Holzminden unterschritten wird“, steht es in der Allgemeinverfügung. Damit entfällt ab sofort die Testpflicht im Einzelhandel. Es gelten jedoch auch weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie aktuell auch noch eine Limitierung von Kunden in Abhängigkeit der Ladenfläche.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen wieder über dem Wert von 50 liegen, wird wieder eine Testpflicht eingeführt. Eine Testpflicht-Lockerung würde erst dann wieder in Kraft treten, wenn die Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 50 liegt.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Holzminden kann unter https://www.landkreis-holzminden.de/portal/bekanntmachungen/allgemeinverfuegung-zur-feststellung-der-unterschreitung-der-7-tage-inzidenz-von-50-900001036-25600.html?rubrik=900000002 abgerufen werden. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html zu finden.