Niedersachsen (red). Die angeordneten Schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen direkt oder indirekt. Nun kann die bereits seit einiger Zeit erwartete „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ beantragt werden. Anträge auf die Corona-Novemberhilfe können ab sofort gestellt werden.
Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.
Alle näheren Informationen gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Für Unternehmen des Gaststättengewerbes, die den wirtschaftlichen Einbrüchen durch Corona mit neuen Investitionsvorhaben entgegenwirken wollen, ist darüber hinaus ab sofort eine Antragstellung der „niedrigschwelligen Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“ bei der NBank möglich. Zuschüsse bis zu 80 Prozent sind hier für Investitionen möglich, die einer nachhaltigen Betriebsführung in ökologischer, ökonomischer und/oder sozialer Hinsicht dienen oder die bestehende Arbeitsprozesse optimieren und damit Arbeitsplätze und/oder den Weiterbetrieb des Unternehmens sichern. Auch Investitionsgüter, deren gewöhnliche Nutzungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt, können gefördert werden.
Alle näheren Informationen sind zu erhalten auf https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedrigschwellige-Investitionsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-das-Gastst%C3%A4ttengewerbe/index.jsp
Einen Überblick über diese und weitere Unterstützungsmöglichkeiten, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig und möglich sind, erhalten Sie weiterhin auch auf der Homepage des Landkreises Northeim unter www.landkreis-northeim.de