Hameln (red). In allen Bundesländern gelten derzeit Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die das öffentliche Leben verändert haben. Um Verstöße gegen diese Verordnungen ahnden zu können, haben fast alle Landesregierungen einen Corona-Bußgeldkatalog erlassen.
Der für Niedersachsen erlassene Bußgeldkatalog gibt den Rahmen für die Ahndung bei Zuwiderhandlungen gegen das Infektionsschutzgesetz vor. Auf dieser Grundlage können Verstöße mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro bestraft werden.
Seit Beginn der Krise sind im Landkreis Hameln-Pyrmont rund 500 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie angezeigt worden. Am häufigsten wurde nach den Kontrollen der kommunalen Ordnungsdienste sowie der Polizei gegen die Kontaktbeschränkungen verstoßen. Weitere begangene Verstöße waren u.a. die Unterschreitung des Mindestabstandes, das Öffnen von Restaurants oder von Vergnügungsstätten sowie das Besuchen solcher Einrichtungen.
Die Betroffenen erhalten in den nächsten Tagen ein Anhörungsschreiben zum vorgeworfenen Verstoß mit einem persönlichen Zugangscode. Im Rahmen der Online-Anhörung (unter www.hameln-pyrmont.de/anhoerung) können dann – zeit- und portosparend - Angaben zur Sache gemacht werden. Nach Bewertung des Vortrags entscheidet die Bußgeldbehörde, ob das Verfahren eingestellt oder ein Bußgeldbescheid erlassen wird.