Hameln (red). Hier noch den Tisch zur Seite rücken, immer mit Zollstock bewaffnet, damit die 1,50 Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden können. Da noch die letzte Schraube am Desinfektionsspender festziehen und in den Waschräumen die Papierspender auffüllen. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, damit am Montag, 27. April, die weiterführenden Schulen im Landkreis Hameln-Pyrmont wieder öffnen können. In den letzten Tagen haben sich die Verantwortlichen der drei Schulträger, die Städte Hameln und Bad Pyrmont sowie der Landkreis Hameln-Pyrmont, täglich getroffen und die Regeln für die Klassenstufen Sek. I und Sek. II abgestimmt.
Eine schrittweise Rückkehr zum Schulalltag ist nur mit einigen Vorschriften möglich, an die sich alle halten müssen, sind sich die Vertreter der drei Schulträger einig. Am kommenden Montag werden die Schulen zunächst wieder für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 13 und der Klassenstufen 9 und 10 geöffnet, die dieses Jahr eine Abschlussprüfung schreiben.
Ab Montag, 04. Mai, kommen stufenweise die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen in den Grundschulen, der 12. Klassen des Gymnasiums sowie die Klassenstufen 9 und 10, die im Jahr 2020 keine Abschlussprüfung ablegen und auch die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen der Grundschule hinzu. Für die Schüler der anderen Jahrgänge gibt es noch kein genaues Datum.
Deutlich schwieriger gestaltet sich die Planung des stufenweisen Unterrichtsbeginns bei den drei berufsbildenden Schulen im Landkreis. Die vielen unterschiedlichen beruflichen Bildungsgänge und anstehenden Prüfungen zu koordinieren ist eine logistische Herausforderung.
Damit sich die Schülerinnen und Schüler nicht in der Schule infizieren, sind die Tische und Stühle auseinandergerückt worden, sodass ein Mindestabstand von 1,50 Meter gewährleistet ist. Zusätzlich werden die jeweiligen Klassen in Gruppen unterteilt, sodass in der Regel maximal 16 Schülerinnen und Schüler im Klassenraum anwesend sind. Die Schülerinnen und Schüler sollen möglichst eine feste Sitzordnung einhalten, die von der Schule dokumentiert wird. Partner- und Gruppenarbeit dürfen nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erfolgen. Hauswirtschaftsunterricht kann in den dafür vorgesehenen Fachräumen stattfinden, solange es sich nicht um Nahrungszubereitung handelt. Eine Mischung der Lerngruppen wird vermieden, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten. Klassenübergreifende Arbeitsgemeinschaften sowie Wahlpflichtkurse, optionale Lernangebote und die Kooperation und Zusammenarbeit von allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen im Rahmen der beruflichen Orientierung finden deshalb bis auf Weiteres nicht statt. Ebenso wird es keinen Sportunterricht und außerunterrichtlichen Schulsport geben; dieser wird nur theoretisch unterrichtet.
Die Lehrerinnen und Lehrer achten darauf, dass nicht gleichzeitig zu viele Schülerinnen und Schüler über die Gänge gehen und werden für die jeweilige Schule einen Wegeplan erstellen. Die Pausenzeiten werden gestaffelt.
In allen Schulen sind, besonders in den Eingangsbereichen, Desinfektionsmittelspender aufgehängt. Bei Eintritt in die Schule muss sich jeder Besucher die Hände gründlich desinfizieren, das gilt auch für die Eltern. Auf die Abstandsregeln und die Handhygiene wird besonderen Wert gelegt. Diese Regeln werden altersangemessen in den Schulen thematisiert und die Reinigungsintervalle für stark frequentierte Bereiche in den Schulen werden deutlich erhöht.
Ab Montag, 27. April, gilt wieder der normale Schulfahrplan. Nachdem die Mundschutzpflicht in Niedersachsen ebenfalls ab Montag, 27. April, greift, müssen auch alle Schüler auf dem Weg in die Schule bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels eine Maske tragen, die seitens der Eltern beschafft werden muss. Im Klassenraum können sie diese wieder abnehmen, da die Stühle und Tische bereits im Vorfeld weit genug auseinander geschoben wurden. In den Pausen wird das Tragen der Maske empfohlen. Da die Beschaffung der medizinischen Masken auch für die Stadt und den Landkreis zurzeit nicht für die gesamte Bevölkerung möglich ist, sind auch selbsthergestellte Masken ausdrücklich möglich.
Alle Eltern, die die Möglichkeit haben ihre Kinder selbst zur Schule zu fahren, entlasten den ÖPNV. Die Anzahl der Personen in den Schulgebäuden ist möglichst gering zu halten. Daher wird von den Eltern erwartet, dass sie ihre Kinder nicht in das Schulgebäude begleiten und die Schule nur nach vorheriger Absprache mit der Schule betreten.
Die Städte Hameln und Bad Pyrmont und der Landkreis Hameln-Pyrmont haben eine gemeinsame „Leitlinie zur Hygienesicherung (Hygieneplan) für die stufenweise Wiederaufnahme des Unterrichts an den Schulen im Landkreis Hameln-Pyrmont“ erarbeitet. Diese ist sowohl auf der Homepage des Landkreises als auch auf den Webseiten der Städte Bad Pyrmont und Stadt Hameln veröffentlicht und wird laufend aktualisiert. Dort gibt es auch weitere Informationen zu den Themen Hygiene, Abiturprüfungen und Startzeiten für die weiteren Klassenstufen.
Leitlinie zur Hygienesicherung