Holzminden (red). Aus begründetem Anlass weist der der Landkreis als Verfügungsbehörde noch einmal darauf hin, dass ein Abholservice nur für gastronomische Betriebe statthaft ist. Die entsprechende Verfügung besagt ausdrücklich, dass ein Abholservice nur für Gegenstände des täglichen Bedarfs möglich ist. Elektrogeräte, Blumen oder Textilien gehören dazu nicht.
Eine Lieferung dagegen ist prinzipiell auch bei diesen Artikeln denkbar, allerdings sollten der dann ohne Kontakt erfolgen. Wer also als Einzelhändler etwas vor die Haustür legt, muss die Bezahlung auf anderem Weg als durch persönliche Übergabe geregelt haben. Ordnungsamt und Polizei werden weiterhin auf die strikte Einhaltung dieser Regeln achten.