Lemgo (red). Kellnern in der Kneipe oder als Aushilfskraft im Geschäft jobben, das alles geht nicht mehr seit der Corona-Krise. Viele Studierende wissen nicht mehr, wie sie Essen und Miete bezahlen sollen. Die Hochschulgesellschaft der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) hat deshalb einen Hilfsfonds für Studierende in Höhe von 20.000 Euro ins Leben gerufen.
„Durch die derzeitige Ausnahmesituation sind viele Studierende in eine finanzielle Notsituation geraten, weil sie ihre Lebenshaltungskosten nicht mehr aufbringen können“, erklärt Prof. Dr. Andreas Niegel, Vorstandsvorsitzender der Hochschulgesellschaft der TH OWL.
Etwa zwei Drittel der Studierenden der TH OWL arbeiten neben dem Studium. Viele Neben- und Aushilfsjobs sind durch die Corona-Krise weggefallen. Kellnern in der Kneipe, als Aushilfskraft im Geschäft jobben, das alles geht aktuell nicht mehr. Gleichzeitig haben geringfügig Beschäftigte mit einem 450-Euro-Job laut der Bundesagentur für Arbeit keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn ihr Job wegfällt.
Um den betroffenen Studierenden zu helfen, hat die Hochschulgesellschaft der TH OWL kurzfristig einen Notfonds eingerichtet. Studierende, die durch den Wegfall ihrer Stelle in finanzielle Not geraten sind, sollen hier unbürokratisch Hilfe bekommen.
Studierende der TH OWL können eine Summe von 350 Euro pro Person beantragen, wenn sie nachweisen, dass sie durch die Corona-Maßnahmen ihre Einkommensquelle verloren haben.
„Ich bin sehr froh, dass die Hochschulgesellschaft so schnell handelt, um Studierenden in dieser Lage zu helfen“, sagt Hochschulpräsident Prof. Dr. Jürgen Krahl.
Ab Freitag, dem 27. März nimmt die Hochschulgesellschaft Anträge entgegen. Eine Kommission aus zwei Vertretern der Hochschulgesellschaft und einem Mitglied der Studierenden-Vertretungen entscheidet über die Anträge.
„Je nachdem, wie lange die aktuellen Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung andauern, ist die Summe von 20.000 Euro schnell aufgebraucht“, sagt Prof. Dr. Andreas Niegel. „Wir bitten daher alle, die junge Menschen in dieser Notlage unterstützen möchten, für den Hilfsfonds für Studierende zu spenden.
Sparkasse Lemgo
IBAN: DE80 4825 0110 0000 0755 56
Verwendungszweck: „Hilfsfonds für Studierende“
Wer den Hilfsfonds unterstützen möchte, kann auch Mitglied in der Hochschulgesellschaft werden. Privatpersonen zahlen einen Mindestbeitrag von 24 Euro, Unternehmen einen Mindestbeitrag von 240 Euro pro Jahr.
Die Hochschulgesellschaft ist sowohl für Studierende als auch für Spender per Mail unter
Informationen zum Hilfsfonds für Studierende und die Antragsformulare gibt es auf der Homepage der Hochschulgesellschaft.
Foto: TH OWL