Stadtoldendorf (awin). Ein Fall von mutmaßlicher Unfallflucht ist am Donnerstag-Nachmittag vor dem Amtsgericht Holzminden mit einem Freispruch für einen 72-jährigen Mann aus Eschershausen beendet worden. Dem Rentner war vorgeworfen worden, im Januar 2025 in Stadtoldendorf mit seinem Dacia-Pkw beim Einparken einen geparkten Mercedes beschädigt und sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben.
Angeklagter weist Vorwürfe entschieden zurück
Vor Gericht schilderte der Angeklagte ausführlich seine Sicht der Dinge und betonte mehrfach, keinen Unfall verursacht zu haben. Seine Ehefrau bestätigte diese Darstellung in ihrer Zeugenaussage. Demnach sei der Dacia in einem Zug in die Parklücke gefahren worden, ohne den daneben abgestellten Mercedes zu berühren. Im Anschluss habe das Ehepaar einen Termin bei der Physiotherapie wahrgenommen. Erst bei der Rückkehr zum Fahrzeug seien sie von wartenden Polizeibeamten mit dem Vorwurf konfrontiert worden.
Zeuge kann Unfallhergang nicht bestätigen
Die Halterin des beschädigten Mercedes erschien nicht selbst vor Gericht. Stattdessen sagte ihr Vater aus, der das Fahrzeug am Vorabend auf dem Parkplatz abgestellt hatte. Am nächsten Morgen habe er Kratzer im Lack festgestellt, die zuvor nicht vorhanden gewesen seien. Beobachtungen zum Unfallhergang oder zum möglichen Verursacher konnte er jedoch nicht machen.
Gutachten lässt Fragen offen
An beiden Fahrzeugen wurden Schäden festgestellt. Während am Mercedes deutliche Lackkratzer erkennbar waren, wies auch der Dacia des Angeklagten leichte Spuren auf. Diese seien nach Angaben des Ehepaars jedoch bereits vor längerer Zeit beim Einparken in der heimischen Garage entstanden.
Ein Sachverständiger untersuchte die vorhandenen Beweise und erklärte, dass eine Kompatibilität der Schäden grundsätzlich möglich sei. Gleichzeitig führte er aus, dass die Beschädigungen am Mercedes durch verschiedene Vorgänge entstanden sein müssten. Um als Verursacher in Betracht zu kommen, hätte der Dacia demnach mindestens eine Korrekturbewegung beim Einparken ausführen müssen. Dies widersprach jedoch den übereinstimmenden Aussagen des Angeklagten und seiner Ehefrau. Zudem konnte der Sachverständige den Mercedes selbst nicht begutachten, da die Halterin mehrmals Gründe vorlegte und Besichtigungstermine platzen ließ. Er stützte seine Einschätzung ausschließlich auf vorhandene Polizeifotos.
Staatsanwaltschaft beantragt Freispruch
Nach Abschluss der Beweisaufnahme beantragte bereits die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Sie verwies unter anderem darauf, dass der Mercedes über Nacht auf dem Parkplatz gestanden habe und der Schaden in dieser Zeit entstanden sein könnte. Zudem erscheine es wenig plausibel, dass jemand nach einem Unfall zunächst ruhig einen Termin wahrnehme, anstatt sich zu entfernen. Auch sah die Staatsanwaltschaft keinen Anlass, die Glaubwürdigkeit des Angeklagten und seiner Ehefrau in Zweifel zu ziehen.
Gericht folgt Argumentation
Der Richter folgte dieser Einschätzung und sprach den 72-Jährigen frei. „Es wurde heute eher die Unschuld bewiesen als die Schuld bewiesen“, erklärte er in seiner Urteilsbegründung. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.
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