Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Mittwoch, 05. Februar 2025 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Altenheerse (red). Am Sonntagabend, 29. Dezember, kam es gegen 21:45 Uhr zu einem Fahrzeugbrand an der Kreisstraße 19 bei Altenheerse. Feuerwehr und Polizei wurden alarmiert, nachdem ein VW Golf in Flammen gestanden hatte.

Vor Ort trafen Einsatzkräfte vier Jugendliche im Alter von 17 bis 19 Jahren aus Willebadessen an. Ermittlungen ergaben, dass die Jugendlichen vor Ort unerlaubt Feuerwerksbatterien gezündet hatten. Dabei gelangten Funken durch die geöffnete Tür in den Innenraum des Pkw. Der Brand wurde von den Jugendlichen zu spät bemerkt und konnte nicht eigenständig gelöscht werden. Der VW Golf brannte vollständig aus.

Die Feuerwehr Willebadessen und die Löschgruppe Altenheerse löschten den Brand. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 2.000 Euro geschätzt. Gegen die Jugendlichen wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstattet.

Die Polizei erinnert daran, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar erlaubt ist. Außerdem müssen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, wie das Einhalten ausreichender Abstände. Personen unter 18 Jahren ist das Zünden von Feuerwerk grundsätzlich untersagt.

Foto: Polizei

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255