Stadtoldendorf (red). Bereits am Donnerstag, dem 22. Februar, verschafften sich unbekannte Täter zur Mittagszeit Zutritt zu einer Wohnung einer 81-Jährigen in Stadtoldendorf. Unter dem Vorwand ein Mitarbeiter der Wasserwerke zu sein, verschaffte sich die männliche Person Zutritt zur Wohnung in der Straße „In den Gehren“ in Stadtoldendorf.
Der unbekannte Mann forderte die Geschädigte im Verlauf auf, die Badewanne mit Wasser zu befüllen. In dieser Zeit verblieb der Unbekannte in der unmittelbaren Nähe der Frau und gab an, dass ein weiterer Mitarbeiter nun die Leitungen im Keller kontrollieren würde. Diese Person begab sich währenddessen in die Wohnung und durchsucht unbemerkt den Wohnbereich auf Wertgegenstände. Er entwendete Schmuck und Bargeld in Höhe von circa 11.500 Euro.
Der männliche Täter, der sich in der Nähe der Frau aufhielt, konnte wie folgt von der Geschädigten beschrieben werden:
- rundes Gesicht
- dunkle Augen
- dunkle Kopfbedeckung und Bekleidung
- sprach Hochdeutsch
Kurz danach ereignete sich ein identischer Vorfall im „Sollingweg“ in Stadtoldendorf. Die Täter verließen die Wohnung jedoch als sie feststellten, dass sich mehrere Personen in dieser befanden.
Hinweise zum Sachverhalt nimmt die Polizei Holzminden unter der Rufnummer 05531 958-0 entgegen. Zugleich bittet die Polizei Zeugen sich bei der Polizei Holzminden zu melden.
Die Polizei rät:
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe und zögern Sie nicht, wenn Sie verdächtige Fremde im Gebäude beobachten, die Polizei unter der Notrufnummer 110 zu verständigen.
- Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder und ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu. Öffnen Sie Unbekannten nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
- Lassen Sie nur Mitarbeitende von Handwerksbetrieben oder der Hausverwaltung in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von Ihrer Hausverwaltung vorab angekündigt worden sind. Das Gleiche gilt für vermeintliches Personal der Stadtwerke oder Ableser von Gas-/Stromzählerständen.
- Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel. Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer unbedingt selbst heraus!